Windenergieanlagen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Beeinträchtigungen vermeiden

Kommunale und Bürgerbeteiligung

Amortisierung

Speicherung von Windstrom

Kommunen treten üblicherweise nicht als Errichter und Betreiber von Windenergieanlagen auf, sondern ermöglichen diese durch Ausweisung von Konzentrationszonen. Der neue Landesenergieplan NRW (2023) beseitigt viele Hemmnisse, die bisher einen weiteren Ausbau erschwert haben. Es erhöht die Akzeptanz, wenn für die Bürger, in deren Umfeld neue Anlagen errichtet werden, im Rahmen von Bürgerbeteiligungen Möglichkeiten geschaffen werden, von diesen zu profitieren.

Das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) vom 19. Dezember 2023 beabsichtigt durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen. Daher soll das Gesetz auch dazu beitragen, die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort zu verbessern.

Betreiber von Windkraftanlagen können lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verpflichtet werden, Bürger und Gemeinden in der Nachbarschaft finanziell an den Projekten zu beteiligen. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) §3 Nr.15 von 2023 werden Bürgerenergiegesellschaften definiert.

Die Fachagentur Windenergie informiert über die Möglichkeiten von Bürgerbeteiligungen.

Planungen in Wegberg zum Ausbau von Windenergie

Warum weiterer Ausbau der Windenergie?

Der weitere Ausbau der Windenergie ist wichtig, um das Ziel der Energiewende zu verwirklichen, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen – im Stromsektor, aber auch bei Wärme und Verkehr. Für Energiewende und Klimaschutz ist der weitere Ausbau der Windenergie an Land unabdingbar. Dafür braucht es vor allem Eines: Ausreichend geeignete Flächen.


Flächen für die Windenergie an Land

Nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein. Dafür wird ein jährlicher Zubau von etwa 9 GW brutto bzw. 7 GW netto erforderlich sein. Man geht hier von etwa 58 GW aktuell installierter Leistung Ende 2022 aus. Weiterhin ist zu erwarten, dass alte Anlagen mit einer Leistung von etwa 17 GW bis Ende 2030 zurückgebaut werden. Darüber hinaus setzt das EEG mit 157 GW bis Ende 2035 und 160 GW bis Ende 2040 weitere ambitionierte Ausbauziele.

Eine zentrale Herausforderung ist, ausreichend nutzbare Flächen bereitzustellen. Mit dem Koalitionsvertrag hat die amtierende Bundesregierung sich das Ziel gesetzt, für die Windenergie an Land 2 % der Landesfläche zur Verfügung zu stellen. Die rechtliche Grundlage zur Umsetzung ist mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erfolgt, welches zum 1.02.2023 in Kraft getreten ist.

Das WindBG gibt den Bundesländern verbindliche Ziele vor, in welchem Umfang Flächen bis Ende 2027 (Zwischenziel, durchschnittlich 1,4 %) und Ende 2032 (2 %) auszuweisen sind. Die Länder haben den Auftrag, bis Juni 2024 festzusetzen, wie die jeweiligen Landesziele umgesetzt werden sollen.

Neben den quantitativen Vorgaben hat der Gesetzgeber vor allem auch in die bisherige Planungssystematik eingegriffen. Ziel ist, die Flächenausweisungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Werden die festgelegten Flächenbeitragswerte erreicht, tritt eine Entprivilegierung der nicht ausgewiesenen Bereiche ein. Entprivilegierung bedeutet, dass es eines Bebauungsplanes bedarf, um Baurecht zu schaffen. Privilegierte Bauvorhaben benötigen im Gegensatz dazu im ⁠ Außenbereich⁠ keinen Bebauungsplan. Werden im Gegensatz dazu die Ziele verfehlt, können im gesamten Planungsraum Windenergieanlagen beantragt werden. Damit wird eine Konzentrationszonenplanung mit Ausschlusswirkung, wie sie bisher oftmals vorgenommen wurde, hinfällig.


Beeinträchtigung von Menschen wurden deutlich reduziert

Von Windenergieanlagen gehen Licht- und Lärmemissionen aus, die Menschen beeinträchtigen können. Durch technische Weiterentwicklungen konnten diese im Vergleich zu früheren Anlagengenerationen jedoch bereits deutlich reduziert werden. Darüber hinaus hat der Bund Verwaltungsvorschriften erlassen, die von den Genehmigungsbehörden beachtet werden müssen.

Lichtemissionen wie Schattenwurf und Stroboskopeffekt stellen heute keine Probleme mehr dar. Wegen der Größe moderner Windenergieanlagen stehen diese meist so weit von der Bebauung entfernt, dass ihr Schattenwurf kaum Wohngebäude trifft. Werden dabei die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte überschritten, wird die Anlage durch die integrierte Abschaltautomatik angehalten. Der Stroboskop- oder Diskoeffekt entstand früher durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen werden.

Beeinträchtigung von Natur und Landschaft vermeiden

Wie bei allen baulichen Anlagen stellt auch die Errichtung von Windenergieanlagen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Es ist daher wichtig, von vornherein Windenergiestandorte auszuweisen, bei denen potenzielle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen. So sind beispielsweise bereits vorbelastete Flächen an Infrastrukturtrassen wie Straßen, Bahnflächen oder Freileitungen besonders geeignet. Um Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensräume möglichst wenig zu beeinträchtigen, sollten naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche wie etwa Naturschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope von Windenergieanlagen freigehalten werden.

Regionale Wertschöpfung durch Windenergie: Teilhabe der Bürger und Kommune

Verschiedene Modelle der Beteiligung von Kommunen. Experten haben ganz unterschiedliche Ansätze entwickelt.

Die Denkfabrik Agora Energiewende favorisiert Einmalzahlungen und zweckgebundene jährliche Zahlungen, deren Höhe sich an Leistungsparametern der Anlagen orientiert.

Ein Beispiel für kommunale Einbindung bietet die SL-Naturenergie mit dem Windpark Issum.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg empfiehlt Einspeisekonzessionsabgaben für Gemeinden, die Strom herstellen.

Die Stiftung Umwelt- und Energierecht bringt eine Einspeisekonzessionsabgabe in das Gespräch, und der Bundesverband Windenergie e. V., ein Interessenverband, fordert, dass 1% bis 2% des Jahresumsatzes an Gemeinden gehen.

Kommunen als Betreiber

Auch Kommunen oder lokale Stadtwerke können selbst als Betreiber auftreten, sodass alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde indirekt von der Wertschöpfung vor Ort profitieren.

Eine zusätzliche Form lokaler Teilhabe wurde mit der Regelung des heutigen § 6 EEG 2023 ermöglicht: Anlagenbetreiber sollen Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um einen Anlagenstandort einen Anteil von 0,2 Cent pro Kilowattstunde anbieten. Seit 2023 gilt diese Regelung auch für Bestandsanlagen mit einer Leistung von mindestens einem Megawatt und Anlagen in der Direktvermarktung. Die Umsetzung ist für Betreiber freiwillig und oftmals kostenneutral: Solange für den erzeugten Strom ein Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht, können sich die Anlagenbetreiber diesbezügliche Zahlungen an die Kommune von den Netzbetreibern erstatten lassen.

Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung bei Windkraftanlagen kann in verschiedenen Formen stattfinden. Eine Möglichkeit ist die finanzielle Beteiligung an einem Solar- oder Windpark, bei der Bürger am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben und zugleich die Energiewende unterstützen. (Quelle: enbw.com)

Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft, bei der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Windparks oder Einzelanlagen in Eigenregie errichten und betreiben. Dies trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung und Wertschöpfung in der Region bei und fördert damit auch die Akzeptanz. (Quelle: fachagentur-windenergie.de)

Neben der Investition in Bürgerwindenergie gibt es auch andere Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe, ohne dabei Miteigentümer werden zu müssen. Dies kann „aktiv“ über Anlageprodukte wie Nachrangdarlehen, Sparbriefe oder Genussrechte geschehen oder „passiv“, z.B. über Flächenpachtmodelle, bei denen Grundstücke gemeinsam verpachtet und Pachterlöse aufgeteilt werden, über eine Gewinnbeteiligung im Rahmen einer „Bürgerstiftung“ oder über vergünstigte Stromtarife.

Ein gemeinsamer Weg zur Bürgerenergie - EWS Schönau

Bürgereigene Energieerzeugung – wie geht das eigentlich? Drei Beispiele der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) zeigen, wie mit kommunaler Beteiligung Anstöße für weitere regionale Klimaschutzprojekte gegeben werden konnten, ein Bündnis von Genossenschaften geschmiedet wurde, um die Energiewende mit einem weiteren Windpark voranzubringen – oder gemeinsam mit einem Verein Windenergieanlagen bei Lüneburg ins Werk gesetzt wurden.

Der Windpark auf dem Rohrenkopf der EWS Schönau im Südschwarzwald auf der Gemarkung Schopfheim-Gersbach entstand in enger Kooperation mit den umliegenden Gemeinden. Aus den Erträgen des Windparks stellen die EWS jährlich einen fixen Betrag für lokale Klimaschutzprojekte zur Verfügung.

Bündnis von Genossenschaften
Es gibt viele Bürgerenergiegenossenschaften, die die Energiewende voranbringen. Aber nicht alle können die Realisierung von Windparks finanziell alleine stemmen. Im Zusammenschluss aber ist das möglich. Beispielsweise beim geplanten Windpark auf dem Blauen im äußersten Südwesten Deutschlands. Gemeinsam mit der Bürgerwindrad Blauen Erneuerbare Energie eG und der BEGS Bürgerenergie Südbaden eG haben die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG eine Betreibergesellschaft gegründet.

Im Verein für den Klimaschutz
Der EWS-Windpark im niedersächsischen Thomasburg nahe Lüneburg ist am 13. Mai 2023 in Betrieb gegangen. Die drei neuen Windenergieanlagen haben eine Leistung von je 5,5 Megawatt (MW) und erzielen einen Stromertrag von rund 10.000 bis 11.000 Megawattstunden pro Jahr. Bereits die Entstehungsgeschichte ist ein Musterbeispiel für bürgerschaftliches Engagement. EWS-Mitglieder aus der Gemeinde ergriffen im Jahr 2018 die Initiative und regten an, dass die EWS sich mit ihren Vorstellungen zu Flächennutzung und Projektumsetzung in die Diskussion einbringen und dabei unterstützen könnte, diese gemeinsam weiterzuentwickeln.

Gemeinsam mit den Menschen vor Ort und der Gemeinde wurde dann ein ausgewogenes Konzept zu Umsetzung und Betrieb der Windräder abgestimmt. Außerdem wurde aus der Gemeinschaft der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer heraus ein Verein gegründet, der in den gesamten Planungs-, Bau- und Betriebsprozess integriert wurde und mit dem gemeinsam Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die genossenschaftlichen Strukturen der EWS passten mit den lokalen und kommunalen Strukturen vor Ort von Anfang an gut zusammen. Im Ergebnis ermöglichte das eine außergewöhnlich hohe Projekttransparenz – und eine entsprechend große Akzeptanz vor Ort.

Amortisierung

Windenergieanlagen haben sich – mit Vergleich zum deutschen Strommix als Referenzstrom je nach betrachtetem Standort – bereits nach etwa drei bis fünf Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Konventionelle Energieerzeugungsanlagen amortisieren sich dagegen energetisch nie, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.

Außerdem bietet die Windenergienutzung kurz- bis mittelfristig das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien. Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen spielt daher eine bedeutende Rolle für die Energiewende. (Quelle: Umweltbundesamt).


Möglichkeiten zur Speicherung von Windstrom

Power-to-X-Verfahren wandeln den aus Windenergie gewonnenen Strom in andere Energieträger um, z.B. in Wasserstoff. Auf Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag wird ein Konzept für den gesamten Kreis Heinsberg als Wasserstoff-Modellregion umgesetzt. Das Projekt "H2HS" - beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung eines vollumfänglichen Wasserstoff-­Versorgungssystems für die gesamte Region.


Übersicht über den aktuellen Planungsstand in Wegberg