PV und Flächen-PV

PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden und Gewerbebetrieben

Die Stadt betreibt derzeit auf den Dächern von zwölf städtischen Gebäuden 13 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 355,59 Kilowatt-Peak (kWp) mit einer CO2-Einsparung von 161 Tonnen. Weitere 6 Anlagen kommen dazu.

Infos zu städtischen PV-Anlagen und Ausbauplänen

Flächen-PV

Flächen-PV wird vor allem auf landwirtschaftlich nicht nutzbaren Flächen errichtet. Aber auch Baggerseen sind für Flächen-PV Anlagen geeignet. Kommunen können selbst Anlagen betreiben, wie z.B. in Wegberg zur Stromerzeugung für das zentrale Klärwerk (in Vorbereitung) oder entsprechende Flächen zur Nutzung ausweisen.

Beispiel Wesel - größte schwimmende Solaranlage

Bei Wesel wurde auf einem Baggersee eine schwimmende Photovoltaik-Anlage errichtet, die in Zukunft fast den gesamten Energiebedarf des dort ansässigen Kieswerks decken soll. Die mit 750 Kilowatt peak als Prototyp errichtete Anlage ist die größte schwimmende PV-Anlage in Nordrhein-Westfalen und erzeugt bis zu 650.000 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr, der überwiegend vor Ort im Kieswerk verbraucht wird. Überschüssiger Strom wird in das Netz eingespeist.

Agri-PV

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik). Agri-PV deckt ein breites Spektrum in der Intensität und Art landwirtschaftlicher Nutzung und im Mehraufwand für den PV-Anlagenbau ab. Technisches Potenzial für Agri-PV in Deutschland: ca. 1,7 TWp


Aus einem Beitrag von Sonnenseite.com - ökologische Kommunikation mit Franz Alt:

Biodiversitäts-PV verbindet Energiewende mit Artenvielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft


Ab 2026 sollen pro Monat im Schnitt rund ein Gigawatt an neuen Solarparks entstehen – so sieht es der Plan im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat einen Vorschlag erarbeitet, wie dieser Ausbau mit Akzeptanz in den Kommunen, hoher Naturverträglichkeit und einer nachhaltigen Landwirtschaft einhergehen kann. Um zum neuen Standard zu werden, muss Biodiversitäts-PV dafür im EEG und im Agrarrecht verankert werden. Das Solarpaket 1 sollte die Voraussetzungen dafür schaffen.

„Unser Anspruch als Branche ist es, Artenvielfalt, Landwirtschaft und die Erzeugung erneuerbarer Energien auf einer Fläche zu vereinen. Für den bevorstehenden Boom an neuen Solarparks muss Biodiversitäts-PV zum neuen Standard werden. Wir wollen die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Photovoltaik zur Landwirtschaft passt, die Biodiversität erhöht und damit die Akzeptanz vor Ort hoch ist. Schon im Solarpaket 1 sollte Biodiversitäts-PV im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden können. Die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex haben einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er ebenso für PPA-Solarparks nutzbar ist”, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Nachgewiesener Mehrwert für den Artenschutz

Biodiversitäts-PV umfasst Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dazu zählen zum Beispiel ein breiter besonnter Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen. In Biodiversitäts-PV-Anlagen erfolgen außerdem weder Düngung noch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, dafür aber eine schonende Flächenpflege ohne Mulchen. „Wird Biodiversitäts-PV zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen“, so Busch.

Biodiversitäts-PV löst bestehende Hemmnisse für Landwirte

Zugleich ist Biodiversitäts-PV hochattraktiv für Landwirte: Während bei klassischen Solarparks Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gehen, bleibt der Status als „landwirtschaftliche Fläche“ bei der Biodiversitäts-PV erhalten. Die Flächen gehen in eine Art “Zeitkapsel” und deren auf hohe Artenvielfalt ausgerichtete Pflege gilt weiterhin als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung. Es besteht weiterhin ein Anspruch auf GAP-Leistungen nach EU-Recht. Mit der Biodiversitäts-PV könnten zudem Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur “Stilllegung” nachkommen, d.h. die Flächen aus der Nutzung zu nehmen. Über den Nachweis von Kennarten wird der Erfolg kontrolliert. Gleichzeitig wird durch den bne-Vorschlag ein wesentliches weiteres Hemmnis für neue Solarparks abgebaut: Hofübergaben und die steuerliche Einordnung von Solarparkflächen werden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche einfacher. Für Bestandssolarparks und mit Blick auf aktuelle Planungen sollte zusätzlich das Bewertungsgesetz geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen. Vorschläge hierfür hat der bne im vergangenen Jahr vorgelegt. In Summe werden in den Landwirtschaftsbetrieben Risiken vermindert, wenn Solarparkflächen entstehen und artenreich entwickelt werden.

Beispiel Heinsberg: Erster Solarpark mit Agri- und Öko-Photovoltaik-Elementen

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und die PV-Stromerzeugung. Damit steigert Agri-PV die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau von PV bei gleichzeitigem Erhalt landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, mit einem geschätzten Potenzial in Deutschland von 1700 GW.

Das Photovoltaik-Kraftwerk in Heinsberg mit 5,1 Megawatt Leistung entstand auf einer ehemaligen Kiesgrube. Der Solarstrom wird den Anwohnern über ein Regionalstrom-Angebot zur Verfügung gestellt. Sunfarming plant weitere solcher Projekte in der Region.

Städtische PV-Anlagen und Ausbaupläne