Wärmeplanung in Wegberg

Aus einer Verwaltungsmitteilung vom 21. 11. 2023

VO/0206/23

Mit dem geplanten Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sollen die Länder zur flächendeckenden Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet werden. Das WPG befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohner Wärmepläne bis spätestens zum 30.06.2028 erstellt sein müssen.

Die NRW-Landesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden zu übertragen und hat angekündigt, die landesgesetzliche Umsetzung nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zeitnah anzuschließen.

Im Kreisgebiet Heinsberg beabsichtigt die NEW AG in Kooperation mit renommierten Partnern die Wärmeplanung für die Gemeinden zu erstellen. Hierüber informierte die NEW AG die Verwaltung in einem ersten Termin am 2. November 2023. Als Grundlage der kommunalen Wärmeplanung ist zunächst ein Wärmekataster für das NEW Versorgungsgebiet als Bestandsanalyse zu erstellen. Anschließend sind Potenzialanalysen und Zielszenarien für die verschiedenen Gemeinden zu entwickeln, um hieraus abschließend eine Wärmestrategie abzuleiten.

Die Verwaltung wird den Fachausschuss laufend über weitere Erkenntnisse sowie Ergebnisse zum Wärmeplanungsgesetz und zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unterrichten.

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