Vorlage 0082/23, vorgestellt am 9. 5. 2023: Der Stromverbrauch auf der Kläranlage in Wegberg konnte in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt werden und somit auch die CO2-Emission. Einen großen Anteil daran hat der Einsatz von energieeffizienten Pumpen, Maschinen und Aggregaten sowie eine energieoptimierte Anlagenführung. Eine deutliche Reduzierung des Strombedarfes wurde durch die in 2021 und 2022 durchgeführte Ertüchtigung der Nitrifikation erreicht.
Die nachfolgenden Diagramme geben einen Überblick über die Entwicklung des Anlagenweiten Strombedarfes in 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 und dem 5-Jahres-Mittelwert der Jahre 2017-2021 sowie die daraus resultierende CO2-Emission.
Selbstproduzierter Strom auf der Kläranlage Wegberg in 2022
Im Jahr 2022 wurden auf der Kläranlage in Wegberg insgesamt 460.953 kWh Strom erzeugt und vollständig selber verbraucht.
Dabei entfallen 452.259 kWh auf das BHKW und 8.694 kWh auf die Ende 2021 errichtete PV Anlage.
Dadurch wurde mehr wie 1/3 des auf der Kläranlage benötigten Stroms selber produziert und musste nicht beim EVU eingekauft werden
Entwicklung des Stromverbrauches auf der Kläranlage Dalheim
Auch der Stromverbrauch auf der Kläranlage in Dalheim konnte in den letzten Jahren kontinuierlich, insbesondere durch den Einsatz energieeffizienter Pumpen, Maschinen und Aggregate sowie eine energieoptimierte Anlagenführung gesenkt werden.
Die nachfolgenden Diagramme geben einen Überblick über den Anlagenweiten Strombedarf in 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 und dem 5-Jahres-Mittelwert der Jahre 2017-2021 und die daraus resultierende CO2-Emission.
Selbstproduzierter Strom auf der Kläranlage Wegberg
In 2022 wurden auf der Kläranlage in Dalheim 10.279 kWh Strom durch eine PV-Anlage erzeugt und vollständig selber verbraucht.
Ausblick
In allen Anlagenteilen der städtischen Kläranlagen und Pumpstationen wird beim Austausch elektrischer Betriebsmittel in besonderem Maße auf Langlebigkeit und Energieeffizienz geachtet, um den Strombedarf stetig zu optimieren. Die Verwaltung wird kontinuierlich über Maßnahmen und Entwicklungen berichten.
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Vorlage 02/206/22, behandelt am 8.11.2022
Mit ihrem Schreiben vom 22.08.2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die beigefügte Anfrage „Maßnahmen zur Einsparung des Erdgasbezugs“ nach § 17 der Geschäftsordnung zum Neubau der Feuerwache gestellt.
Frage 1: Wieviel Prozent Erdgas will die Stadt Wegberg einsparen ?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung setzt bereits vielfältige Maßnahmen zur Einsparung von Erdgas und Energie um. Herr Bürgermeister Stock berichtete in der Ausschusssitzung am 20.09.2022 bereits.
Bisher spart die Stadt Wegberg rund 2,5% Erdgas und 2,9% Stromenergie ein.
Gesetzliche Vorgaben oder Ziele existieren nicht. Über die Energieeinsparverordnung wird ein gesetzlicher Rahmen hinsichtlich umzusetzender Maßnahmen geschaffen. Die Verwaltung ist bemüht, größtmögliche Einsparungen zu erzielen.
Frage 2: Welche Maßnahmen sind/werden getroffen, um im Schwimmbadbereich Erdgas einzusparen ?
Antwort der Verwaltung:
Über Energiesparmaßnahmen im Grenzlandringbad, sowohl im Hinblick auf Erdgas als auch auf Strom, berichtete die Verwaltung bereits in der Sitzung des BISKDS am 25.10.2022 wie folgt:
Im Bereich des Hallenbades sind folgende Maßnahmen bereits umgesetzt worden:
Frage 3: Welche Änderungen der Raumtemperaturen werden in der Verwaltung, im KiTa-Bereich, im Schulbereich und in den Turnhallen vorgegeben ?
Antwort der Verwaltung:
Verwaltungsgebäude:
Gemäß § 6 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuV) wird die Temperatur für die Arbeitsräume im Rathaus auf 19°C begrenzt (... körperlich leichte und überwiegend sitzendeTätigkeit).
Gleiches gilt für den Sitzungssaal und den Pausenraum der Mitarbeiter. Diese beiden Räume werden zudem nur anlassbezogen beheizt.
Zur Selbstkontrolle und Steuerung der Raumtemperatur mittels der Heizkörperthermostate wurden Thermometer in den Räumen verteilt. In den Treppenhäusern und Fluren wird nicht geheizt.
KiTa-Bereich:
Die Kindertagesstätten sind von den Vorgaben der Verordnung gemäß § 5 und § 6 ausgenommen.
Ob dennoch Vorschläge zur Absenkung bzw. Begrenzung der Raumtemperaturen gemacht werden, ist verwaltungsintern noch nicht abgestimmt.
Schulen:
Auch Schulen sind wie die KiTa´s von den Vorgaben der Verordnung ausgenommen.
Die Verwaltung hat dennoch für die weiterführenden Schulen und die Mensa Vorschläge zur Begrenzung der Raumtemperaturen (Klassenräume, Büros, Speiseraum Mensa etc.) erarbeitet, die der Vorgabe für Arbeitsräume im Verwaltungsgebäude (19°C) entsprechen.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Vorschläge über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen, sollen und werden sie derzeit mit den Schulleitungen abgestimmt.
Die Raumtemperaturen von Nebenräumen, Treppenhäusern und Fluren sollen auf 15°C begrenzt werden. Auch dies geht bereits über die Vorgaben der Verordnung hinaus.
Für die Grundschulen steht die verwaltungsinterne Abstimmung und eine nachfolgende Abstimmung mit den Schulleitungen noch aus.
Turn- und Sporthallen:
Obwohl auch die Turn- und Sporthallen mit ihrer hauptsächlichen Schulnutzung von den Vorgaben der Verordnung gemäß § 5 und § 6 ausgenommen sind, werden die Raumtemperaturen reduziert.
Die Temperaturen werden für die eigentlichen Hallen auf 15°C begrenzt (bisher 17°C), für die Flure und die großen Eingangsbereiche (z.B. Drei- und Zweifachhalle) ebenfalls auf 15°C, sowie für die Umkleiden und WC´s auf 19°C.
Frage 4: Gibt es weitere Möglichkeiten, die Erdgasmenge zu reduzieren ?
Antwort der Verwaltung:
Um den Verbrauch von Erdgas weiter zu reduzieren, werden die Zentralen Warmwasserbereitungen in den Turn- und Sporthallen außer Betrieb genommen (siehe auch Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses BISKDS vom 25.10.2022), so dass das Duschen und Händewaschen nur noch mit kaltem Wasser möglich sein wird.
Die Energie für die Zentralen Trinkwassererwärmungen wird im Schulzentrum über das Nahwärmenetz zur Verfügung gestellt (die Gasbrennwertkessel der Nahwärmeversorgung befinden sich im Untergeschoss des Grenzlandringbades), sowie in anderen Objekten mittels der dortigen dezentralen Heizungsanlagen bereitgestellt, die mit Erdgas bzw. Erdöl betrieben werden.
Weitere Einsparmöglichkeiten für Erdgas werden von der Verwaltung noch geprüft. Hierzu werden die Hinweise der maßgeblichen Verbände in die Prüfung einbezogen und auf Umsetzbarkeit überprüft (s. Anlage Schreiben DStGB vom 12.07.2022).
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Erneuerung der Heizungsanlage Übergangswohnheim Nordstr. 100
Vorlage 0133/23 behandelt am 22.08.2023
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage einschl. flankierender energetischer und baulich erforderlicher Maßnahmen für das Übergangswohnheim Nordstr. 100 in Wegberg-Arsbeck.
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VO 0160/23 behandelt am 22. 08. 2023
Sachverhalt
Die Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions, bestehend aus sechs Masten mit insgesamt 21 Strahlern, bedarf einer technischen Erneuerung. Die Lichttechnik ist veraltet, entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik und weist einen sehr hohen Stromverbrauch auf. Ersatz-Leuchtmittel sind teuer und immer schwerer zu beschaffen.
Die Ausleuchtung des Spielfeldes ist aus technischer Sicht nicht optimal und entspricht auch nicht der Beleuchtungsklasse II (DIN EN12193 „Sportstätten“) für den Spielbetrieb in Bezirks- und Landesliga.
Die Flutlichtmasten werden regelmäßig einer Standsicherheitsprüfung unterzogen, nach deren Ergebnis sie in einem guten Zustand sind und weiter genutzt werden können.
Eigentümer der Flutlichtanlage ist die Stadt Wegberg. Nutzer des Hans-Gisbertz-Stadions ist zu rund 95% der Verein SC Wegberg, der auch die Gesamtstromkosten aus dem Betrieb der Flutlichtanlage trägt.
Sanierung der Flutlichtanlage
Mit der Konzeption der Erneuerung der Flutlichtanlage wurde bereits Mitte 2022 das Büro PLB Jansen Elektrofachplanung aus Rheurdt beauftragt. Dieses Büro ist auch für die Planung der neuen Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes im Projekt „Sport am Beeckbach“ verantwortlich.
Der Fachplaner hat die Bestandssituation der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions untersucht und eine Optimierung mit Hilfe einer Lichtsimulationsberechnung vorgenommen. Es sollen die alten 21 Strahler von den Masten demontiert und durch 19 hocheffiziente LED-Flutlichtstrahler ersetzt werden.
Förderantrag, Kosten und Zuwendungsbescheid
Auf der Grundlage der Konzeption und der Berechnungen des Büros PLB Jansen hat die Verwaltung mit Datum vom 02.06.2022 einen online-Antrag auf finanzielle Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt.
Die Sanierungskosten werden insgesamt auf 80.500,- €geschätzt.
Mit Schreiben vom 29.06.2023 des Projektträgers ZUG Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (vormals ptj-Jülich) erhielt die Verwaltung nun den Zuwendungsbescheid. Es handelt sich um eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Gesamtbaukosten 80.500,- €, Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 79.982,- €, Förderquote 40 % Fördersumme 31.992,- €
Voraussichtlicher Eigenmitteleinsatz 48.508,- € (80.500,- abzgl. 31.992,- )
Bewilligungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024
Die Zuwendung wird in den Jahren 2024 und 2025 mit Beträgen von 25.594,- € bzw. 6.398,- €zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 0
Enthaltung: 1 (1x Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt die Sanierung der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions, wie im Vorlagentext beschrieben.
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Die Strassenbeleuchtung wird Schritt für Schritt auf Energie sparende Leuchtmittel (LED) umgestellt, sobald die bisherigen das Ende ihres Betriebszyklus erreicht haben.
Der Bestand wird für 2022 wie folgt angegeben:
Lampentypen in % HQL 22,18 % (845 Stück)
Lampentypen in % Energiesparlampen 63,78 % (2430 Stück)
Lampentypen in % LED 13,70 % (522 Stück)
Lampentypen in % LED/Solar 0,34 % (13 Stück)
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Einem Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2021 folgend wurde unter
VO/0086/21
am 23. 03. 2021 nach intensiver Debatte eine Umplanung des Neubaus der Feuerwache zu einem Gebäude nach KFW-55 Standard beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14
(7x CDU, 1x Freie Wähler, 5x SPD, 1x Aktiv für Wegberg)
Ablehnung: 6
(3x Grüne, 1x Linke, 1x FDP, 1x CDU)
Enthaltung: 0
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt
die Beauftragung des Planungsbüros für die Umplanung des
Neubaus der Feuerwache gemäß dem Förderprogramm KFW-55.
Hierauf aufbauend soll die Ausschreibung und Vergabe der einzelnen
Gewerke auf Basis des KfW-55 Standards
ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsprüfung des Gesamtprojektes
erfolgen.
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