Beratung, Förderung, Vernetzung in Wegberg

Infos auf der städtischen Webseite

Auf der städtischen Webseite sind inzwischen ausführliche Infos zum Thema Klimaschutz abrufbar. Auch Mitmach-Tools für die Bürgerbeteiligung sind hier zu finden.

https://www.wegberg.de/umwelt/klimaschutz/


================

Beitritt zum Klimabündnis

Mit Vorlage 0221/23, behandelt am 28.11.2023, wurde der Beitritt Wegbergs zum Klimabündnis einstimmig beschlossen, dem auch die Nachbarstädte Niederkrüchten und Erkelenz angehören.

================

Beitritt zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeit

Vorlage 0084/23, behandelt am 9. 05. 2023 und beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17 Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Vamos Wegberg)
Ablehnung: 2 Stimmen (FDP, Freie Wähler Wegberg)
Enthaltung: 1 Stimme (Aktiv für Wegberg)

Beschluss:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, die Forderung der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“, den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungskompetenzen zur Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten im Verkehr zu gewähren, zu unterstützen.

Außerdem beschließt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus den Bürgermeister zu beauftragen, die Städteinitiative im Namen der Stadt Wegberg zu unterzeichnen.
==================

Mitgliedschaft in der AGFS

Die Mitgliedschaft in der AGFS ist verbunden mit einer vorhergehenden Auszeichnung als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“. An der Auszeichnung als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“ und der Mitgliedschaft in der AGFS interessierte Kommunen können sich bewerben, wenn ein nahmobilitätsfreundliches Gesamtkonzept vorliegt und der klare Wille zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs vorhanden ist.

Ein Antrag zur Umsetzung dieser Bewerbung ist noch in Bearbeitung.

===================

Kommunale Förderprogramme zum Klimaschutz

Anträge zum Thema kommunale Förderprogramme für Maßnahmen des Klimaschutzes wurden von verschiedenen Fraktionen gestellt. Am 9. 05. 2023 wurden unter Vorlage 0069/23 ein Antrag der SPD und ein weiterer Antrag der CDU gemeinsam beraten:

Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2023
Mit Datum vom 31.01.2023 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, der Rat möge Folgendes beschließen:„Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Programm aufzulegen, mit dem Fassaden- und / oder Dachbegrünungen oder Errichtung von Photovoltaikanlagen an privat genutzten Immobilien gefördert werden.“ Die SPD-Fraktion spricht sich hierbei für ein Förderprogramm mit einem Volumen von 60.000 Euro aus.

Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2023
Am 01.02.2023 hat die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt, der Bezug auf den o.g. Antrag der SPD-Fraktion nimmt und folgenden Beschlussvorschlag beinhalt:

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die im Doppelhaushalt 2022 / 2023 vorgehaltenen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in städtische konsumtive und investive Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.“

Ergänzend zum Antrag der SPD-Fraktion bittet die CDU-Fraktion um Aufschlüsselung folgender Punkte, die mit der Auflegung eines kommunalen Förderprogrammes durch die Stadt verbunden sind, im einzelnen Maßnahmen, Kosten, Zeitkapazitäten und Umsetzungshorizont.

Wegen des sachlichen Zusammenhanges und der Bezugnahme eines Antrages auf den anderen werden beide Anträge zusammen beraten.

Konzeption eines städtischen Förderprogramms:

Zunächst nimmt die Verwaltung zu der Frage der CDU-Fraktion in Form der folgenden Übersicht wie folgt Stellung:

Aspekt

Anmerkungen und Hinweise

Mit welchen Maßnahmen ist ein kommunales Förderprogrammen verbunden

-Erstellung von Förderrichtlinien

-Bekanntmachung und Bekanntgabe des Förderprogrammes und der Förderaufrufe

-Förderberatung

-Bearbeitung der Anträge

-Anfertigung der Bewilligungsbescheide

-Überwachung der Einhaltung der Förderbestimmungen und der sachgerechten Verwendung (u.a. Außentermine)

-Abrechnung der Fördermaßnahmen

Kosten

Die Sachkosten können nicht genau beziffert werden.

Zeitkapazitäten

Die Zeitkapazitäten können aktuell nicht beziffert werden. Wie bei Zuschussbearbeitungen generell hängt die Ermittlung der jahresbezogenen Gesamtarbeitszeit für diese Leistung von der Fallzahl ab.

Umsetzungshorizont

Die Verwaltung hält eine Umsetzung spätestens zum Ende des dritten Quartals 2023 für realistisch.

In ihrem Antrag führt die CDU-Fraktion u.a. Kapazitätsaspekte und einen zu großen organisatorischen Aufwand an, was gegen die Konzeption und Umsetzung eines eigenen städtischen Förderprogrammes spreche.

Die Umsetzung eines solchen Förderprogrammes zählt u.a. zu den Aufgaben eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin (vgl. Erkelenz). Im Doppelhaushalt 2022 / 2023 der Stadt Wegberg ist hierzu erstmalig eine Stelle eingerichtet. Personalkapazitäten sind nach einer Stellenbesetzung vorhanden.

Der jetzige Verzicht auf ein städtisches Förderprogramm nähme dem künftigen Stelleninhaber / der Stelleninhaberin ein Werkzeug für lokales Handeln. Daher spricht sich die Verwaltung für ein örtliches Förderprogramm aus. Gleichzeitig sieht sie dieses jedoch nicht losgelöst von eigenen städtischen Vorhaben bzw. Maßnahmen auf eigenen Flächen und an Gebäuden.

Konzeption eigener städtischer Maßnahmen.

Die Verwaltung greift den Hinweis aus dem Vorbericht zum Doppelhaushalt 2022/2023 auf, wonach eine Investitionsplanung für die investiven Mittel des Klimaschutzes noch nicht konkretisiert ist und schlägt daher eine konzeptionelle Maßnahmenplanung vor. Hierüber könnte der Ausschuss dann in einer der Folgesitzungen beraten.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage einer konzeptionellen Übersicht, welche laufenden und welche investiven Maßnahmen geplant sind bzw. durchgeführt werden sollen und welche Effekte hierdurch erzielt werden können.
  2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung, ein eigenes städtisches Förderprogramm aufzulegen, mit dem Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen an privat genutzten Immobilien gefördert werden können.

------------------------------

DISKUSSION:

Frau Otten bittet Herrn Arndt noch einmal die Inhalte der Anträge zu den lfd. Nr. 30 und lfd. Nr. 32 zu erläutern, da diese in der Beratung mitberücksichtigt werden sollen.

Herr Arndt führt aus, dass es bei den Anträgen um verschiedene Maßnahmen bzw. Förderungen gehe, so z. B. um Investitionen für Photovoltaikanlagen, für Heizungsanlagen oder für Lastenfahrräder.

Herr Herweg begrüßt, dass diese Maßnahmen grundsätzlich, auch die Dachbegrünung sei sehr wichtig. Die Frage sei nur, wer hier Verantwortlicher sei, da leider immer noch kein Klimaschutzmanager eingestellt ist. Er fragt, ob die Verwaltung dies nun zentral regeln werde. Er wünscht sich, dass in Zukunft diese Aufgaben der Klimaschutzmanager übernehmen werde.

Herr Esser äußert sich hierzu, dass es nicht mehr lange dauern werde, bis die Stelle ausgeschrieben werde. In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werde eine Mitteilung zum aktuellen Stand erfolgen. Herr Herweg fragt nach, warum es bis jetzt keine Stellenausschreibung gegeben habe.

Herr Krämer meint, dies sei ein sehr guter Antrag und schließt sich dem Vorredner Herrn Herweg an. Bei einer Photovoltaik-Anlage würde die Stadt 600 € an den Bürger zahlen. Zum Beschlussvorschlag Punkt 2 habe die CDU-Fraktion den folgenden alternativen-Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt den einzusetzenden Klimamanager, ein eigenes städtisches Fördersystem zu planen und dem Fachausschuss vorzulegen.“

Frau Wagner gibt zu bedenken, dass die Grundsteuererhöhung im Jahr 2026 auch die Bürger treffen würde, die keine Förderung zur Photovoltaik-Anlage erhalten habe.

Herr Day meint, dass man durch die Grundsteuererhöhung nicht den Klimaschutz außer Acht lassen könne, dies sei eine falsche Richtung. Den geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion sieht er als Ergänzung. Man könne doch den Beschlussvorschlag Punkt 2 so lassen und die Umsetzung durch den Klimaschutzmanager erfolgen lassen.

Hierzu bemerkt Herr Herweg, dass der Klimawandel nicht beseitigt werden könne, man müsse bedenken, dass heute jeder Euro sinnvoll in den Klimaschutz investiert werde, da es später durch den Klimawandel noch teurer wäre.

Zur Finanzierung möchte Herr Arndt nichts sagen, allerdings gebe er Herrn Herweg recht, dass die Verwaltung jetzt schon aktiv werden müsse und nicht mehr zu lange warten dürfe, bis ein Klimaschutzmanager eingestellt werde.

Frau Dr. Broy versteht nicht, warum man alles auf den Klimaschutzmanager abwälzen wolle, man solle sich mal z. B. die Stadt Erkelenz anschauen, dort z. B. die Balkonkraftwerke. Sie könne nicht verstehen, warum man noch ein ¾ Jahr warten wolle. Dies sei verlorene Zeit.

Herr Schmitz erinnert daran, dass das Thema nicht zum ersten Mal besprochen werde. Man habe schon in der Haushaltsberatung beschlossen einen Klimaschutzmanager einzustellen.

Herr Thies sagt, dass derzeit im Fachbereich 302 „Umwelt, Verkehr, Abwasser“ keine personellen Ressourcen vorhanden seien.

Frau Otten lässt zunächst über die einzelnen Beschlussvorschläge der Verwaltung getrennt abstimmen. Nachdem der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt wird, lässt sie über den Alternativvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wird in einzelnen Punkten abgestimmt.

Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag Punkt 1: einstimmig

Abstimmungsergebnis zum ursprünglichen Beschlussvorschlag Punkt 2:

Zustimmung: 5 Stimmen (SPD)
Ablehnung: 12 Stimmen (CDU, Bündnis 90/Die Grünen (2 Stimmen), FDP,
Freie Wähler Wegberg, Aktiv für Wegberg)
Enthaltung: 2 Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen (1 Stimme), Vamos Wegberg)

Abstimmungsergebnis geänderter Beschlussvorschlag Punkt 2:
Zustimmung: 13 Stimmen (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Vamos Wegberg,

Aktiv für Wegberg)
Ablehnung: 3 Stimmen (SPD)
Enthaltung: 3 Stimmen (SPD (2 Stimmen), FDP)


Beschluss:

1 Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage einer konzeptionellen Übersicht, welche laufenden und welche investiven Maßnahmen geplant sind bzw. durchgeführt werden sollen und welche Effekte hierdurch erzielt werden können.

2 Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt den einzusetzenden Klimamanager, ein eigenes städtisches Fördersystem zu planen und dem Fachausschuss vorzulegen.

====================

Antrag auf Förderung von privatem Klimaschutzmaßnahmen "Die Grünen"

Zuletzt am 7. 12. 2021 wurde unter Vorlage 0301/21 über einen Antrag der Fraktion "Die Grünen" beraten:

Sachverhalt:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Datum 02.9.2021 nach § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse den nachstehenden Antrag gestellt:

“Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung

Stoppt die Klimaerwärmung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Haushalt 2021 sind Mittel für den Klimaschutz enthalten. Bisher liegen keine Anträge sowohl von der Verwaltung, wie auch von den Fraktionen vor, diese Mittel effektiv und sinnvoll für den Klimaschutz zu nutzen. Dies ist um so dringender nach den verheerenden Überschwemmungskatastrophen auch in unserem Kreis.

Der neue Bericht des Weltklimarates IPCC fordert dringendst Maßnahmen ein, um die Erderwärmung zu verlangsamen. Der Zeitpunkt, um die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu stoppen, läuft uns gerade davon.

Der Kreis Düren geht jetzt schon in die 2. Runde und stellt nochmals Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro zur Verfügung. Dabei sollen Bürger*innen und Gewerbetreibende Zuschüsse zu privaten Klimaschutzmaßnahmen beantragen können. In der 1. Runde konnten mit der gleichen Summe Maßnahmen mit einer Gesamtinvestition von über 13 Millionen Euro angestoßen werden.

Wir möchten deshalb eine entsprechende Vorlage des KlimaTischs Wegberg e.V. aufgreifen, die einen sehr effektiven Einsatz der Mittel bedeuten.

Wir Grünen beantragen, Ausschuss und Rat mögen beschließen, die Mittel für den Klimaschutz für folgende Zuschüsse pro Gebäude/Haushalt zu vergeben:

Fotovoltaik, Fenster u. Außentüren zur energ.Sanierung, Solarthermie 500 €

Steckerfotovoltaik bis 600 Wp 50 €

Wechsel auf zertifizierten Ökostromtarif 100 €

Lastenfahrräder 500 €

Die Verwaltung bestimmt eine Person, die die entsprechenden Antragsformulare erstellt und bearbeitet. Falls die Mittel in 2021 nicht vollständig verausgabt werden, sind sie nach 2022 zu übertragen.

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Grundsätzlich werden alle Bestrebungen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Klimafolgeanpassung auf kommunaler Ebene begrüßt und - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und gemessen am möglichen Erfolg der Maßnahmen – unterstützt.

Wegen einer Vielzahl von effektiven Maßnahmen und dem breiten Spektrum zur finanziellen Unterstützung der Akteure hat die Verwaltung die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Private des Kreises Düren und von der Stadt Erkelenz (zurzeit nur Konzept, nicht endgültig vom Rat beschlossen!) zur Information beigefügt (s. Anlage).

Bevor über den Inhalt einer Förderrichtlinie (in Gestalt des vorliegenden Antrages oder ggfs. um ein breites Spektrum weiterer Maßnahmen erweitert) beraten und beschlossen wird, sollte zunächst die Grundsatzentscheidung für oder gegen eine städtische Förderkulisse getroffen werden.

Hierzu folgende Überlegungen:

a)Die Förderung von Klimaschutzprojekten von privaten oder gewerblichen Antragstellern aus dem Stadtgebiet stellt eine freiwillige Leistung dar, die im Lichte der Haushaltssicherung kritisch zu bewerten ist. Ein Einsatz von Geldmitteln als freiwillige Leistung wäre sicherlich zu messen an dem zu erwarteten Erfolg, letztlich an dem Umstand, ob die Entscheidung zur tatsächlichen Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen ursachlich auf die Gewährung der Fördergelder zurückgeführt werden kann. Dann hätte die Förderung direkt zur Umsetzung der Maßnahme beigetragen. Anderenfalls stellt die Förderung (lediglich) eine Anerkennung der (bereits ohne Förderung getroffenen) Entscheidung dar. Je geringer die Förderung gemessen an einer zu tätigenden Investition, um so geringer der Anreiz zur Umsetzung (Ziel der Förderung) und umso größer der bloße Mitnahmeeffekt („Anerkennnungsprämie“).

b)Erkenntnisse zur Nachfrage bzw. zum Antragsaufkommen sind derzeit nicht vorhanden. In einem Förderverfahren kann die Bearbeitung in der Reihenfolge der eingehenden (vollständig überprüfbaren) Anträge (Anlage: verbindliches Angebot vor Auftragsvergabe) oder (überprüfbaren) Rechnungen (nach Beendigung der Maßnahme) erfolgen. Hier ist das Antragsverfahren (Düren) mit einem erheblich größeren Verwaltungsaufwand verbunden. (Antrag, Angebotsprüfung, Bewilligungsbescheid, Schlussverwendungsnachweis, ggfs.Überprüfung vor Ort).

c)Die maximale Größe des Fördertopfes könnte sich wie im Beispiel von Erkelenz bei der Einführung eines Förderverfahrens an der Einwohnerzahl bemessen (z.B. 1 Euro/ Einwohner). Die Fördersumme sollte für die Folgejahre erhöht werden. Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit sowie zusätzliche Personalkosten (Beispiel Erkelenz: zusätzlich ½ Stelle bei Existenz einer Vollzeitstelle Klimaschutzmanager). Für die Stadt wären jährliche Sachkosten mit 30.000 – 40.000 € im Haushalt zu verankern.

d)Für jedes Teilbudget (z.B. Mobilität, Bauen und Sanierung, Erneuerbare Energien, Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung und Förderung der Biodiversität) ist eine Obergrenze festzulegen.

e)Eine rückwirkende Gewährung (nur bei Rechnungsalternative) kann bis zuxx Monaten zugelassen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückzustellen und die grundsätzliche Entscheidung über ein Fördermanagement im Bereich Klimaschutz einschließlich der Bereitstellung entsprechender zweckgebundener Finanzierungsmittel in den kommenden Haushalten zunächst dem Rat zu überlassen. Gegebenenfalls können die Randbedingungen (Förderrichtlinien, Personalbedarf usw.) in einem zu bildenden Arbeitskreis aus den Fraktionen und der Verwaltung erarbeitet werden.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, eine Entscheidung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.09.2021 zur Vergabe von Zuschüssen für die benannten Klimaschutzmaßnahmen zunächst zurückzustellen und empfiehlt dem Rat, eine Grundsatzentscheidung zur Erstellung, Ausführung und Mittelbereitstellung (Sachkosten, Personalkosten) einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung der Stadt zu treffen. Die Ausgestaltung einer Richtlinie soll gegebenenfalls über eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Fraktionen und der Verwaltung erfolgen.

DISKUSSION:

Herr Müller spricht an, dass die Maßnahmen zum Klimaschutz in der Bevölkerung nicht immer umsetzbar seien und auf Grund dessen schlägt er die Gründung eines Arbeitskreises vor.

Hierzu müsste allerdings der Beschluss erweitert bzw. verändert werden, gerade im Hinblick auf einen festen Termin, bis wann der Arbeitskreis einzuberufen sei.

Dabei sollten alle Themen im Arbeitskries behandelt werden und man müsse darauf achten, dass gerade junge Mitglieder im Arbeitskreis aktiv dabei seien.

Herr Johnen findet es in Ordnung einen Arbeitskreis zu bilden und diesen Punkt mit im Beschluss aufzunehmen. Allerdings gibt er zu bedenken, dass auch zum Thema Photovoltaik seit zwei Jahren keine Besprechungen stattgefunden haben. Auch würde ihm die fachliche Begleitung eines Arbeitskreises fehlen, gerade in Bezug auf Firmen, wie sie den Punkt Ökostrom umsetzten können. So seien auch Lastenfahrräder (E-Bike´s) nicht nur ein Thema für die Umwelt, sondern auch für die Steigerung der Fahrradhändler-Umsätze.

Ein Arbeitskreis müsse engmaschig begleitet werden und es müssten sich auch Investoren im Arbeitskreis wiederfinden, da diese eine andere Sichtweise hätten.

Herr Müller stimmt dem voll und ganz zu. Er betont, dass jetzt alle Maßnahmen, die den Klimaschutz fördern, ergriffen werden sollten.

Herr Wagner ist gegen einen Arbeitskreis, da er der Meinung sei, dass man den gesamten Ausschuss beteiligen solle, da der Ausschuss die Beschlüsse fassen würde.

Frau Otten betont, dass die Ergebnisse des Arbeitskreises im Ausschuss diskutiert werden würden.

Dazu betont Herr Müller, dass der Arbeitskreis nicht den Ausschuss ersetzen kann.

Frau Otten lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18 (CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler, Die Linke)
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1 (FDP)


Beschluss:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, eine Entscheidung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.09.2021 zur Vergabe von Zuschüssen für die benannten Klimaschutzmaßnahmen zunächst zurückzustellen und einen Arbeitskreis zu bilden, der möglichst im Januar 2020 <gemeint ist 2022> tagen soll.
===================