Bauvorhaben in Wegberg

Planungsaspekte bei Bauvorhaben

Klimaschutz und Klimafolgen-Anpassung spielt bei der Planung von Bauvorhaben eine wichtige Rolle. Über Planungsaspekte bei Bauvorhaben wurde am 20.04.2021 verhandelt.

Für Grundstücksgrößen soll keine Zielvorstellung festgelegt werden. Eine Straßenbreite von mindestens 7,0m soll für die Erschließungswege zukünftiger Plangebiete vorgesehen werden.

Zum Bau von PV-Anlagen oder Vorgaben, die einen späteren Ausbau ermöglichen (PV-ready), verzichtet die Verwaltung "aufgrund der stetigen und rasanten Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten" darauf, ihren Handlungsspielraum auszuschöpfen und lehnt Vorgaben zu Solaranlagen oder/und zur Nutzung regenerativer Energien ab. Man setzt auf Freiwilligkeit und verweist auf externe Beratungsangebote.

Bei öffentlichen Grünflächen soll keine Zielvorstellung festgelegt werden, da die Voraussetzung in Bezug auf die vorhandenen Einrichtungen in jedem Baugebiet einzeln zu prüfen sind.

Zur Unterbindung von „Schotter-Vorgärten“ sollen Festsetzungen in künftige Planungen einfließen.

Für Flachdächer bis zu 5° Dachneigung sollen Vorgaben zur Dachbegrünung in künftige Planungen einfließen.

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Baugebiet Maaseicker Dreieck

Mischbebauung, PV-Anlagen und Wärme-Nahversorgung

Auszug aus der Vorlage 0199/23, behandelt am 23. 01. 2024
Der als Anlage 2 beigefügte städtebauliche Entwurf dokumentiert, dass die Grundzüge der seinerzeitigen Konzeptplanung größtenteils konsequent umgesetzt werden sollen. Das vielfältige Angebot erstreckt sich demnach über:

- Einfamilienhäuser

- Doppelhäuser

- Kettenhäuser

-Eigentumswohnungen

Abweichungen von der ursprünglichen Konzeption liegen bei der Anordnung der Mehrfamilienhäuser im Kern des Baugebietes sowie bei der Nutzung des Bereiches entlang der Maaseiker Straße („WA 4“) vor.

Im Rahmen der Projektierung hat sich die PEG GmbH intensiv um die energetische Optimierung des Quartiers bemüht. Hinsichtlich der Wärmeversorgung wurde eine Vereinbarung mit der NEW Smart City GmbH getroffen, aus der die gemeinsame Absicht zur Erstellung eines Wärmenetzes zur Nahwärmeversorgung hervorgeht. Die NEW Smart City GmbH ist derzeit in der Erstellung der Machbarkeitsstudie, welche die Grundlage für die Förderung darstellt.

Die Wärmeversorgung soll über Wärmepumpentechnik, d.h. ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Eine potenzielle Netzerweiterung in das bestehende angrenzende Wohnquartier ist denkbar und wünschenswert.

Der Investor hat der Verwaltung daraus resultierend eine Änderungsabsicht für den Teilbereich „WA 4" des Baugebietes mitgeteilt. Hintergrund der gewünschten Änderungen sind der Platzbedarf für eine Nahwärmezentrale (ca. 150 m²) und der zusätzliche Flächenbedarf für eine PV-Anlage zur Versorgung der Nahwärmezentrale

Die Teilfläche „WA 4" bietet sich für eine untergeordnete Nutzung an, da diese bisher als Lärmschutz-Riegelbebauung gegen den Lärm der neuen Feuerwache vorgesehen war.

Anstelle dieser unattraktiven Riegelbebauung wird aktuell zur Versorgung der sogenannten „Powerzentrale" eine mit Photovoltaikmodulen überdachte Quartiers-Garagenanlage geplant. Diese übernimmt gemeinsam mit einer Lärmschutzwand die abschirmende Wirkung für das Baugebiet. Eine alternative Tiefgarage wurde geprüft, musste jedoch aufgrund des hohen Grundwasserstandes und den damit einhergehenden unwirtschaftlich hohen Investitionskosten verworfen werden.

Der überarbeitete Entwurf sieht folglich im Bereich „WA 4“ ein Kombinationsbauwerk mit folgenden Nutzungen vor:

- Lärmschutzbauwerk gemäß Anforderungen Lärmschutzgutachten

- Garagen

- Nahwärmezentrale

- Photovoltaikanlage

Das Lärmschutzbauwerk wird in der Ansicht von der Maaseiker Straße durch Vor- und Rücksprünge sowie Materialwechsel gegliedert und erhält dadurch trotz der erforderlichen Bauwerkshöhe einen angemessenen Maßstab. Der Entwurf sieht eine Begrünung der Fassadenseite vor, wodurch ein dauerhaft attraktives Erscheinungsbild sichergestellt werden soll. Siehe hierzu die als Anlage 3 beigefügte Präsentation des Investors.

Neben der geplanten Nahwärmeversorgung des Gebietes ist durch den Investor eine Errichtung der Wohnhäuser im Standard KfN-QNG (Klimafreundlicher Neubau – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) geplant. Im Betrieb sollen die Objekte klimaneutral sein und potenziell von der DGNB e.V. (mind. Silber) zertifiziert werden.

Seitens der Verwaltung wird das Vorhaben des Investors zur Errichtung eines nachhaltigen Baugebietes mit einer zentralen Wärmeversorgung ausdrücklich befürwortet und dem Investor die Gestattung zur Verlegung des Nahwärmenetzes in Aussicht gestellt.

Insbesondere die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt bei Interesse der Anwohner zusätzliche Nutzer aus dem „Dichterviertel“ an das Nahwärmesystem anzuschließen ist hervorzuheben. ...

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Baugebiet Karolinenstr.

Mischbebauung und Tiny-Houses

Vorlage 0188/23, behandelt am 26.09. 2023

Sachverhalt:
In der Sitzung am 13.06.2023 hat der Rat der Stadt Wegberg auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften die Aufstellung des Bebauungsplanes I-49, Wegberg – Karolinenstraße beschlossen. Im Rahmen der Beratung zur Vorlage VO/0067/23 wurde durch die Fraktionen eine Änderung des städtebaulichen Entwurfes in der Art befürwortet, dass ein Erhalt der beiden alten Eichen im Geltungsbereich erfolgen soll. Zudem wurde angeregt die Verkehrsführung in Bezug auf vorhandene Querungshilfe und Entfernung zur Kreuzung „Beecker Straße – In Gerichhausen“ zu überdenken.

Aufgrund dieser Beratung hat die Verwaltung eine Überplanung des Gebietes geprüft und stellt die Ergebnisse im Folgenden sowie in dem beigefügten überarbeiteten Gestaltungsplan vor.

Zurzeit erfolgt für die städtischen Neubaugebiete im Wesentlich eine Ausrichtung auf übliche Ein- und Zweifamilienhäuser und somit auf Haushaltsgrößen mit drei und mehr Personen. Zudem erfolgt stets eine Prüfung der Vereinbarkeit in Teilbereichen gemäßigten Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.

Das vorliegende Baugebiet bietet sich aus Sicht der Verwaltung jedoch für die Konzeptionierung einer alternativen bzw. neuen Wohnform an.

Im südlichen Innenbereich welcher durch die Karolinenstraße eingeschlossen ist, kann eine kleinteilige Bebauung mit Ausrichtung für Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte geplant werden. Hierfür reichen kleine Parzellen aus, die mit Gebäuden mit bis zu 50 m² Brutto-Grundfläche bebaut werden können. Hier können somit Bauten in Anlehnung an die sogenannten Tiny Houses entstehen. Angedacht sind jedoch keine transportablen Objekte, sondern kleine Bauten, welche vor Ort errichtet werden und für eine dauerhafte Wohnnutzung geeignet sind.

Die Grundstücke sollen nur fußläufig erreichbar sein und keine direkt am Haus befindliche Stellplätze oder Garagen erhalten. Der Stellplatzbedarf für Anwohner und Besucher soll im Bereich eines zentralen Platzes erfolgen. Dieser Platz soll zudem als Treffpunkt für das Quartier dienen. Dort soll auch ein Gemeinschaftshaus geplant werden, welches zudem die Technik für eine zentrale Wärmeversorgung der Wohnhäuser beheimatet.

Die im Bereich des Pfadfinderheimes bestehenden Eichen sollen im weiteren Verfahren als zu erhaltende Bäume in privaten Gärten im Bebauungsplan festgeschrieben werden, sofern eine Überprüfung durch einen Baumkontrolleur keine gegenteiligen Erkenntnisse ergeben sollte.

Nach Süden kann eine fußläufige Anbindung an die Karolinenstraße und somit in Richtung des Landschaftsschutzgebietes rund um den Beeckbach erfolgen.

Im Eingangsbereich des Baugebietes sollte aus Sicht der Verwaltung zudem ein moderater Geschosswohnungsbau, wie im Bereich des Baugebietes „Alter Schulweg“ ermöglicht werden. Eine kleine Stellplatzanlage bietet hier ausreichend Platz für die Bewohner dieses Mehrfamilienhauses sowie für weitere Besucherparkplätze das gesamten Quartier.

Sollte der Ansatz zur Schaffung von Wohnraum für eine alternative bzw. neue Wohnform die politische Mehrheit finden, erfolgt eine detailliertere Planung zum Flächenbedarf der Wohnhäuser, der zentralen Wärmeversorgung sowie den erforderlichen Freiraum. Dies kann im Bereich des zentralen Platzes zu einer Vergrößerung des Flächenbedarfes und gegebenenfalls im Süden des Plangebietes zu einer Änderung des Gestaltungsplans und Verringerung der Grundstücksanzahl führen.

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Venloer Str. Schwalmaue

Mischbebauung vs. reinem EFH-Bau (Variante 1)
VO 0047/23, behandelt am 23. 6. 2023
Vorgeschichte: Der Verwaltungsvorschlag enthielt mehrere Varianten, Variante 1 nur EFH, Variante 2 Mischbebauung. Die Verwaltung hatte sich für Variante 2 ausgesprochen.
Im Laufe div. Sitzungen mit teils sehr heftigen Diskussionen konnte sich eine konservative Mehrheit, angeführt von der CDU mit der Bevorzugung von Variante 1, reiner EFH-Bau, durchsetzen.
Mit der Zeit reifte bei Teilen des Rates die Erkenntnis, dass diese Lösung nicht mehr zeitgemäß sei und so kam es zum nachstehenden Änderungsantrag der SPD:

Herr Stock verweist auf folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
„Der RAT beschließt den Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße dahingehend zu ändern, dass in Anlage 3 die aktuelle Variante 1 gegen die Variante 2 (Stand 17.06.2021 mit Geschosswohnungsbau), aus dem damaligen Beschlussvorschlag (VO/0253/21) des Ausschusses WBVL, vom 05.10.2021, auszutauschen ist. Die Variante 2 gilt fortan als Grundlage für die weiteren Planungen und einer erneuten Offenlage nach §3 abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB. Die Begründungen unsererseits sind bekannt und werden im Rat bei Bedarf gerne nochmals erläutert.“ Anschließend macht Herr Stock deutlich, dass es für das weitere Vorgehen außerordentlich wichtig sei, dass das laufende Verfahren nicht gestoppt werde, sondern gegebenenfalls eine Umplanung erfolgen könne.

Herr Bieker schlägt vor, den zweiten Satz des Beschlussvorschlages der SPD Fraktion wie folgt zu ändern:
„Die Variante 2 gilt als Grundlage zur Änderung des Entwurfes des Bauleitplanes für die erneute Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB für die weiteren Planungen und einer erneuten Offenlage nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB.“

Herr Bonitz kann sich dem Vorschlag von Herrn Bieker anschließen. Weiter führt er aus, dass ihm durchaus bewusst sei, dass es durch seinen Antrag zu höheren Personal- und Planungskosten kommen werde und auch dass es hierdurch zu einem zeitlichen Verzug von schätzungsweise vier bis sechs Monaten kommen werde. Seiner Meinung nach sei dies zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum aber durchaus vertretbar. Er spricht sich dafür aus, dass die Planungen weiter vorangetrieben werden, damit ein Zeitraum von längstens sechs Monaten auch eingehalten werden könne.

Herr Becker kann sich seinem Vorredner anschließen. Die Unterstützung eines zentrumsnahen Wohnens und die Förderung des Klimaschutzes sei unumgänglich.

Frau Jansen weist darauf hin, dass sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung* ausnahmslos für die Variante 1 ausgesprochen wurde. Der vorliegende Bebauungsplan sei zulässig für eine Bebauung mit maximal zwei Wohneinheiten. (*von der CDU durchgeführte Anwohnerbefragung)

Herr Nießen spricht sich ganz klar gegen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und für die Auffassung der CDU-Fraktion aus.

Herr Bonitz erinnert daran, dass der Rat einen Grundsatzbeschluss zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gefasst habe.

Herr Johnen merkt an, dass der o.g. gefasste Grundsatzbeschluss erst nach dem Aufstellungsbeschluss für die Venloer Straße gefasst worden sei. Zumal nicht noch mehr Zeit verloren gehen solle, da die Vermarktung in Arsbeck beispielsweise zurzeit auch sehr schleppend verlaufe.

Herr Thies sagt, dass er nicht versprechen könne, dass es nur zu einem Verzug von vier bis sechs Monaten kommen könne. Man befinde sich bereits im Offenlegungsverfahren hier könne es auch noch zu Einwendungen kommen.

Herr Drückhammer erkundigt sich zu den Mehrkosten, die durch die Umplanung entstehen werden.

Herr Bieker sagt, dass mit dem Planungsbüro ein Auftrag abgeschlossen wurde, der bei ca. 8.000,00 € bis 10.000,00 € liege. Die Höhe der Mehrkosten für eine eventuelle Umplanung müsse er erfragen.

Herr Johnen sagt, dass zu diesem Thema bereits eine Sondersitzung stattgefunden habe, die Bürger sich mehrheitlich für die Umsetzung der Variante 1 ausgesprochen haben und aktuell auch eine 2-geschossige Wohnbebauung mit Staffeldach, also auch einer Bebauung mit zwei Wohneinheiten, möglich sei und nun auch endlich mit der Umsetzung begonnen werden solle.

Herr Stock lässt zunächst über den Beschlussvorschlag des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften, ergänzt um den Antrag der SPD Fraktion und der Anmerkung von Herrn Bieker, abstimmen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)
Ablehnung: 15 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Vamos Wegberg)
Enthaltung: 0

Anschließend lässt Herr Stock über den ursprünglichen Beschlussvorschlag des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften abstimmen:


Abstimmungsergebnis: (Genehmigung reiner EFH-Bebauung/Variante 1)

Zustimmung: 16 (BM, CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)
Ablehnung: 14 (SPD, Bündnis90/Die Grünen, Vamos Wegberg)
Enthaltung: 0

Herr Stock gibt die persönliche Erklärung ab, dass er dem Beschlussvorschlages des Ausschusses anschließen werde, da ihm die Entwicklung der Innenstadt wichtig sei.


Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 7 bis 10 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu beschließen. Hieraus ergeben sich Anpassungen in den Bebauungsplanunterlagen.

2. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Bebauungsplan I-50, Wegberg – Venloer Straße in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 3 als Satzung.

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