Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses am 25.01.2011 hat der externe Berater der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, Herr Dipl.-Ingenieur Andreas Hübner, das Arbeitsprogramm des „european energy award“ sowie die bisher erarbeitete Ist-Analyse der Stadt Wegberg vorgestellt und auch die noch bestehenden Optimierungsmöglichkeiten in den 6 Handlungsfelder aufgezeigt.
Vom verwaltungsinternen Energieteam wurde zusammen mit Herrn Hübner ein Arbeitsprogramm bzw. ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Katalog sieht insbesondere für das Handlungsfeld 1 – Entwicklungsplanung / Raumordnung – noch großen Handlungsbedarf und viele Möglichkeiten.
Hierzu zählt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sowie einer CO2-Bilanz für die Stadt Wegberg, was zurzeit noch vom Bundesumweltministerium mit 65 % der Kosten (ca. 60.000,00 €) gefördert wird.
Ein Klimaschutzkonzept bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. In einem Klimaschutzkonzept werden die verschiedenen Sektoren des Energieverbrauches und der lokalen Energieversorgung betrachtet. Hierzu gehören bspw. die Haushalte, Industrie und Gewerbe, der Verkehrsbereich, die öffentlichen Liegenschaften und die Landwirtschaft, etc.. Ein Klimaschutzkonzept stellt ähnlich wie ein Flächennutzungsplan eine kommunale Planung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
Neben der Bestandsaufnahme des kommunalen Energieverbrauches (Energiebilanz) enthält ein Klimaschutzkonzept die Ermittlung von Einsparpotentialen in den jeweiligen Verbrauchssektoren und die Festlegung eines CO2-Einsparzieles sowie eine Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles. Von einem integrierten Klimaschutzkonzept wird gesprochen, wenn es die oben genannten Aspekte umfasst und unter Beteiligung der kommunalen Interessengruppen (Bürger, Vereine, Unternehmen, etc.) erarbeitet wurde. Ein integriertes Konzept umfasst u.a. auch die Prüfung verschiedener Maßnahmen und die damit verbundenen Investitions- und Betriebskosten.
Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und einer CO2 Bilanz fallen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 insgesamt Aufwendungen in Höhe von rd. 60.000 Euro an. Durch die Förderung des Bundesumweltministeriums werden für die beiden Jahre Zuschüsse von insgesamt 39.000 Euro erwartet.
Die benötigten Mittel werden für den Haushaltsplanentwurf 2011 beim Produkt 14.01.01 Lokale Agenda unter dem Sachkonto 527900 Sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Projekt Energieberatung) nachgemeldet. Die zu erwartenden Zuschüsse des Bundumweltministeriums werden im gleichen Produkt unter dem Sachkonto 414001 Zuweisungen vom Bund zusätzlich eingeplant.
Die hieraus entstehenden Mehraufwendungen von jährlich 10.500 Euro können in der Haushaltsplanung durch die Reduzierung des Gewerbesteuer – Vervielfältigers um 1 % für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ gedeckt werden da sich hieraus Minderaufwendungen für 2011 in Höhe von rd. 20.000 Euro ergeben.
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beauftragt die Verwaltung, ein Klimaschutzkonzept sowie eine CO2-Bilanz für die Stadt Wegberg erstellen zu lassen und den entsprechenden Förderantrag bis zu31.03.2011 bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen und den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Nach Erteilung der Förderzusage sowie Genehmigung des Haushaltes 2012 erfolgte am 06.11.2012 die Auftragsvergabe an das Büro Gertec aus Essen.
Zwischenergebnisse wurden im Jahre 2013 in den Fachausschusssitzungen am 09.04., am 24.09. und am 26.11. präsentiert. Die jeweiligen Präsentationen wurden den Niederschriften beigefügt.
Das Klimaschutzkonzept liegt nun in der Endfassung vor und wird durch Mitarbeiter des Büros Gertec in der Sitzung erläutert. Eine erste Zusammenfassung der Ergebnisse ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Das gesamte Klimaschutzkonzept wird ebenfalls wieder der Niederschrift beigefügt.
Beratungsfolge
Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wyszynski und Herrn Hübner vom Büro Gertec sowie Herrn Kampmeier vom Büro mobilité. Durch diese wird der Abschlussbericht zum Klimaschutzkonzept sowie die CO2-Bilanz für die Stadt Wegberg anhand eines Vortrages am Beamer erläutert. Im Anschluss an die Präsentation werden noch verschiedene Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder gestellt, die abschließend beantwortet werden.
Ratsherr Ellerkamp spricht sich für den Einsatz eines „Klimaschutzmanagers“ aus.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Präsentation und verabschiedet die Vortragenden. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlage 1 zu TOP 1.5). Die Endfassung des Schlussberichtes wird ebenfalls in digitaler Form der Niederschrift beigefügt (Anlage 2 zu TOP 1.5).
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Abschlusspräsentation zum Klimaschutzkonzept (3579 KB) | |||
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2 | Endbericht zum Klimaschutzkonzept (5670 KB) |
Beschluss:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt das Klimaschutzkonzept für die Stadt Wegberg zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen und hierzu entsprechende Fördermittel zu beantragen. Nach Erteilung der Förderzusage sowie der Genehmigung des Haushalts 2012 erfolgte am 06.11.2012 die Auftragsvergabe an die Firma Gertec aus Essen. Zwischenergebnisse wurden im Jahr 2013 in den Sitzungen des Fachausschusses am 09.04., 24.09. und 26.11. mitgeteilt. Das Klimaschutzkonzept in seiner Endfassung wurde dem Ausschuss am 21.01.2014 vorgestellt.
Der Ausschuss hat das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis genommen. Weiterführende Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Das Klimaschutzkonzept sowie eine Zusammenfassung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Stadt Wegberg hat den Klimaschutz als eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe anerkannt. Um ihre Klimaschutzaktivitäten zu intensivieren, zu bündeln und insbesondere durch Einbeziehung der Bürger auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, wurde das integrierte Klimaschutzkonzept entwickelt. Zu den Gesamtausgaben von 57.882,00 € wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Zuwendung von 37.623,00 € gewährt. Die Eigenmittel betrugen 20.259,00 €.
Als Grundlage für die finanzielle Förderung von Klimaschutzprojekten als Umsetzung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes (von der Förderung zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement bis hin zur Förderung weiterer Maßnahmen) bedarf es nach den Förderrichtlinien eines Beschlusses des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung der Konzepte und den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems. Die Kenntnisnahme über die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes reicht als Grundlage für Fördergelder nicht aus.
Aus dem zu treffenden Beschluss über die zukünftige Umsetzung der Konzepte und den Aufbau eines internen Controllingsystems ergeben sich noch keine konkreten finanziellen Verpflichtungen (Haushaltsplanung) bzw. Entscheidungen zur zeitlichen Umsetzung konkreter Maßnahmen. Der Beschluss ist grundsätzlicher Art. Die Verwirklichung der einzelnen Projekte vollzieht sich unter enger Beteiligung des Fachausschusses.
Beratungsfolge
Durch den Techn. Beigeordneten Herrn Fabry werden verschiedene Fragen aus den Reihen des Ausschusses beantwortet.
Hierbei hebt er insbesondere hervor, dass die Aufgabe des Klimaschutzmanagers Herrn Kamps übertragen worden ist. Er weist darauf hin, dass die im Klimaschutzbericht aufgezeigten Handlungsfelder seiner Ansicht nach nicht starr verfolgt werden sollten, sondern dieses Konzept als Anregung und Grundlage für eine ständige Prüfung und Weiterentwicklung möglicher Verbesserungen zu sehen sei.
Die einzelnen hieraus entwickelten Aktivitäten würden jeweils unter Beteiligung der Politik geprüft und in Abstimmung mit dieser weiter verfolgt.
Der Rat beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems.
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden Energiebericht 2013 wird erstmals ein Jahresbericht vorgelegt. Die wichtigsten Ergebnisse des Energiemanagements der kommunalen Liegenschaften sollen dargestellt werden und können dem Bericht entnommen werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Die Aufwendungen für den Bezug von Energie und die Erträge aus Energieerzeugung sind in den entsprechenden Budgets veranschlagt.
Energiebericht: Die Anlage ist nicht mehr abrufbar
Sachverhalt
Der Kessel der Heizungsanlage des Rathauses wurde 1986 hergestellt und eingebaut. Seine Leistung beträgt 600 kW. Das Rohrleitungsnetz der Heizung verläuft zum Teil ungedämmt, die Verteiler im Heizungskeller und die Mess-, Steuer- und Regeltechnik sind veraltet. Ersatzteile hierfür sind nicht mehr verfügbar. Kesselanlage, Verteilersysteme, Rohrnetz (im Altbau) und MSR-Technik bedürfen dringend der Erneuerung.
Beratungsfolge
Ratsherr Gellissen teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folge. In einem zweiten Schritt solle jedoch die Darstellung des Einsparpotentials erfolgen.
Aufgrund von Fragen seitens der Ausschussmitglieder erläutert der Techn. Beigeordnete Fabry, dass nun im ersten Schritt eine Entscheidung für oder gegen die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems erfolgen müsse. Auf Basis dieser Entscheidung würden dann die nachfolgenden Entscheidungsschritte vorbereitet werden. Neben der zwingend zu erneuernden Heizungsanlage seien verschiedene begleitende bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches geplant (z.B. Schließen von Heizungsnischen).
Herr Fabry sichert die Vorlage der jeweiligen Honorarkosten für die Planung der beiden Heizungsalternativen für die nächste Sitzung des Fachausschusses zu.
Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, ob in diesem Rahmen auch die in der Außenmauer des Gebäudes befindliche Hohlschicht geschlossen werde.
Der Techn. Beigeordnete teilt mit, dass im Zuge der Heizungserneuerung auch verschiedene begleitende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Hier biete sich u.a. ein Schließen der Heizungsnischen an.
Ratsherr Ellerkamp wünscht sich hinsichtlich der baulichen Veränderungen entsprechende Kennzahlen.
Herr Fabry weist daraufhin, dass das Rathaus erhebliche Schwachstellen im Bezug auf Wärmeverluste aufweise.
Hiervon unabhängig sei jedoch die Anschaffung einer neuen Heizung erforderlich, da die vorhandene nicht mehr lange halte.
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt im Hinblick auf die Planung der Sanierung der Heizungsanlage des Rathauses, auf die umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle zu verzichten, um das historische Erscheinungsbild des Rathauses zu bewahren.
Eine Entscheidung für eine der beiden aufgezeigten Heizungsvarianten wird im Zuge des nächsten Planungsschrittes getroffen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die weitere Planung der Maßnahme im Wege einer freihändigen Vergabe unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an das Büro TEN aus Aachen zu vergeben.
3. Sanierung der Innenbeleuchtung in sechs Schulen und im Rathaus mit LED-Technik
(zuletzt siehe Mitteilung im Rat vom 16.07.2013 unter TOP 3.2)
Die mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur Sanierung der Innenbeleuchtung mit LED-Technik ist abgeschlossen. An insgesamt sechs Schulen (Schule am Grenzlandring, Edith Stein Realschule, Erich Kästner Grundschule, Kastanienschule Rath-Anhoven, Grundschule Merbeck, Grundschule Wildenrath) und im Rathaus der Stadt Wegberg wurden veraltete Beleuchtungskörper gegen verbrauchsarme Leuchten mit LED-Technik ausgetauscht.
Mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung war das Ing.-Büro Michel aus Wegberg beauftragt, die erforderlichen baulichen Nebenarbeiten wurden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft koordiniert.
Nach öffentlicher Ausschreibung hatte die Firma Elektro Kaya aus Pulheim den Zuschlag zur Ausführung der Arbeiten erhalten. Die letzten Abschnitte der Gesamtmaßnahme wurden in den Sommerferien in der Kastanienschule Rath-Anhoven und der Edith Stein Realschule durchgeführt.
Inclusive der Honorare und der baulichen Nebenarbeiten (Abhangdecken, Einbauteile, Malerarbeiten, etc.) wurden insgesamt rund 152.700,- € verausgabt. Die Mittel waren in einer Höhe von 120.643,- € als Instandhaltungsrückstellung vorhanden, die weiteren 32.100,- standen im Haushalt 2014 als Instandhaltungsmittel zur Verfügung.
Die förderfähigen Elektroarbeiten der Firma Kaya schließen mit einer Schlussrechnungssumme von rund 115.000,- € ab. Da die Förderung 40% der förderfähigen Kosten beträgt, wird die Maßnahme demzufolge mit nicht rückzahlbaren Mitteln in Höhe von ca. 46.000,- € bezuschusst. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Schritten. Für 2014 ist im ersten Schritt die Zahlung von 39.898,77 € bereits erfolgt, der Restbetrag wird im Jahr 2015 ausgezahlt.
Die mit der Gesamtmaßnahme verbundene Einsparung von Stromenergie mittels LED-Beleuchtung ist vom beauftragten Ingenieur im Rahmen der Förderantragstellung mit insgesamt 69.607 kWh/Jahr, verteilt auf die einzelnen Gebäude, berechnet worden. Einen Strompreis von 0,25 €/kWh zugrunde gelegt, ergibt dies eine jährliche Einsparung von 17.402,- €.
Über die angenommene 20-jährige Lebensdauer der LED-Leuchten beträgt die CO2-Einsparung insgesamt 821 Tonnen.
Das Förderprogramm für Maßnahmen zur Stromeinsparung wurde vom BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) für das Jahr 2014 erneut aufgelegt. Die Verwaltung hat daher Anfang dieses Jahres für geeignete Gebäude erneut entsprechende Förderanträge gestellt. Über die positiven Bescheide konnte die Verwaltung in einer Mitteilung der BUV-Sitzung am 28.10.2014 bereits berichten.
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.
Für die Sanierung der Innenbeleuchtung an insgesamt vier Schulen (Kastanienschule Rath-Anhoven, Erich Kästner Grundschule, Schule am Grenzlandring, Edith Stein Realschule) und dem Kindergarten Familienzentrum Arsbeck erhielt die Stadt Wegberg mit Datum vom 13.10.2014 und 22.10.2014 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuwendungsbescheide für nicht rückzahlbare Fördermittel in Höhe von insgesamt 25.412,- €.
Hierüber berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses am 28.10.2014.
In den vergangenen Osterferien konnte der erste Teil der Maßnahme in der Kastanienschule Rath-Anhoven und in der Realschule bereits umgesetzt werden. Hier wurde in einem Klassenraum (GS Rath-Anhoven) und in den Fluren des Untergeschosses der Realschule die Beleuchtung mit LED-Technik erneuert. Durchgeführt wurden die Arbeiten von der nach öffentlicher Ausschreibung der Bauleistungen beauftragten Firma Thomas Mura Elektrotechnik aus Mönchengladbach.
Für die anderen Objekte sind die Arbeiten für die kommenden Sommerferien geplant.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Im kommenden Sommer werden insbesondere im Zeitraum der Ferien einige Baumaßnahmen durchgeführt, die derzeit geplant und vorbereitet werden. Im Folgenden eine Auflistung und kurze Erläuterung der Maßnahmen.
1. Sanierung der Innenbeleuchtung mit LED - Technik
(zuletzt siehe BUV vom 05.05.2014, TOP 1.6)
Für die Sanierung der Innenbeleuchtung an insgesamt vier Schulen (Kastanienschule Rath-Anhoven, Erich Kästner Grundschule, Schule am Grenzlandring, Edith Stein Realschule) und dem Kindergarten Familienzentrum Arsbeck mit LED-Technik erhielt die Stadt Wegberg mit Datum vom 13.10.2014 und 22.10.2014 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuwendungsbescheide für nicht rückzahlbare Fördermittel in Höhe von insgesamt 25.412,- €. Die Verwaltung hatte hierüber berichtet.
Ein Teil der Arbeiten wurde bereits durchgeführt. Für die kommenden Sommerferien sind die weiteren Beleuchtungserneuerungen mit LED-Technik vorgesehen:
-Grundschule Rath-Anhoven,Computer- und Medienraum
-Schule am Grenzlandring, 3 Klassenräume
-Familienzentrum Kindergarten Arsbeck,3 Gruppenräume des Altbaus
-Familienzentrum Kindergarten Arsbeck, Gymnastikraum UG
-Erich Kästner Grundschule, Turnhalle
Die Arbeiten wurden in zwei separaten Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten des ersten Verfahrens wurden an die Firma Thomas Mura vergeben (Grundschule Rath-Anhoven, Schule am Grenzlandring, Edith Stein Realschule), das zweite Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich in der Woche der Ausschusssitzung zu einer Beauftragung gebracht.
2. Sanierung der Heizungsanlage im Rathaus der Stadt Wegberg,
sowie weitere Sanierungsarbeiten im Zuge der Maßnahme
(siehe auch entsprechenden TOP zur Auftragsvergabe im nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung, sowie siehe BUV vom 28.10.2014, TOP 1.6)
Die Vorlage zur Beauftragung der Erneuerung der Heizungsanlage des Rathauses der Stadt Wegberg wird im nicht-öffentlichen Teil dieser Ausschusssitzung behandelt.
Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der kompletten Wärmeerzeugungsanlage, die Wärmehauptverteilung sowie Teile der Wärmeverteilung im Gebäude, und die Mess-, Steuer- und Regeltechnik der Heizungsanlage. Die Arbeiten sollen in den kommenden Sommerferien beginnen und werden bis zum Beginn der Heizperiode im Herbst fertiggestellt sein.
Zeitlich und baulich einhergehen werden mit der Erneuerung der Heizung auch andere Maßnahmen, die zu Energieeinsparungen führen werden:
- Austausch alter Fenster (letzter Bauabschnitt) in den Ebenen 0 und 2, im Bereich unterhalb des Sitzungssaales
- Schließen von Heizkörpernischen
- Dämmung des Daches in der Ebene 6, Bereich oberhalb des Sitzungssaale
3. Einhausung der Pausenhalle an der Schule am Grenzlandring im Schulzentrum der Stadt Wegberg
(zuletzt siehe BUV vom 05.05.2015, TOP 1.6)
Die Baumaßnahmen zur Einhausung der Pausenhalle an der Schule am Grenzlandring werden planmäßig fortgeführt. Der Hauptzugang zum Gebäude ist Ende Mai wie vorgesehen für die weiteren Bauarbeiten gesperrt worden. Zu Beginn des neuen Schuljahres 2015/2016 soll die Gesamtmaßnahme fertiggestellt sein.
4. Flachdachsanierung an der Turnhalle der Grundschule Arsbeck
Die Flachdachflächen der Turnhalle und der zugehörigen Nebenräume an der Grundschule in Arsbeck sind stark sanierungsbedürftig. Im ersten Schritt soll die untere Dachfläche über den Geräteräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen saniert werden. Anstelle der derzeit vorhandenen geringen Wärmedämmung werden Dämmstärken gemäß den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung ausgeführt. Die Arbeiten sollen Ende der Sommerferien abgeschlossen sein. Im zweiten Bauabschnitt soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr die Dachfläche der Turnhalle selber saniert werden. Die finanziellen Mittel für die Maßnahmen stehen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Verfügung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.
Flachdachsanierung des Obergeschosses der Erich Kästner Grundschule
(zuletzt siehe BUV vom 08.03.2016, TOP 1.7)
Die ausführliche Darstellung der Maßnahme erfolgte in der Sitzung des BUV am 03.11.2015.
Die Sanierung der Flachdachfläche über dem 2-geschossigen Aulabereich wurde Mitte März 2016 begonnen und mit der Abnahme der Dachabdichtungsarbeiten am 14.06.2016 abgeschlossen. Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Maßnahme belief sich auf insgesamt 185.250,- € inklusive der Planungskosten.
Die festgestellten Kosten betragen rund 115.720,- € und liegen damit rund 69.000,- € unter den geschätzten Kosten.
Die deutliche Kostenunterschreitung ist auf zwei Umstände zurückzuführen. Zum einen ergab die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten ein sehr günstiges Ergebnis, so dass der Zuschlag auf ein Angebot erteilt werden konnte, welches 47.000,- € unterhalb der Schätzung lag. Zum anderen konnte die Planung und Bauüberwachung der Maßnahme durch den Fachbereich 303 selber durchgeführt werden, so dass die Beauftragung eines externen Planers mit zuvor hierfür veranschlagten Honorarkosten in Höhe von 22.000,- € nicht erforderlich war.
Die finanziellen Mittel für die Sanierung standen in Form einer Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 185.250,- € zur Verfügung.
Die Bauarbeiten wurden von den folgenden Firmen ausgeführt: xx
Mittlerweile wurde bereits, ebenfalls nach öffentlicher Ausschreibung, die Photovoltaikanlage auf der sanierten Dachfläche des Aulabereiches errichtet. Die Arbeiten sind zwar weitestgehend abgeschlossen, die Anlage ist jedoch noch nicht in Betrieb, die Leistungen sind noch nicht schlussgerechnet. Die Verwaltung wird daher in der nächsten Sitzung des Ausschusses detaillierter über diese Maßnahme berichten.
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Bezug genommen wird auf die Vorlage VO/3690/16 „Aufhebung von Haushaltssperren nach § 81 Abs. 4 GO“, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 behandelt wurde. In der Sitzung des Ausschusses wurde keine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufhebung der Haushaltssperren gefasst. Stattdessen bat der Ausschuss um detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 25.10.2016.
In dieser Vorlage wird im Folgenden über die beiden mit einem Sperrvermerk belegten Investitionsmaßnahmen „Photovoltaikanlage Grundschule Rath-Anhoven“ und „Photovoltaikanlage Grundschule Beeck“ näher informiert. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurde als Maßnahme Nr. 19 des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) Teil des Haushaltsplans 2016.
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben hat dann in seiner Sitzung am 08.03.2016 unter dem TOP 1.8 „Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf diversen städtischen Gebäuden“ konkret den Beschluss zur Errichtung von insgesamt acht Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gefasst. In gleicher Sitzung hat der Ausschuss beschlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss die Förderung der PV-Anlagen durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) zu empfehlen (der Beschluss durch den HFA erfolgte am 15.03.2016).
Vom Beschluss des BUV zur Errichtung von PV-Anlagen waren jedoch explizit die Anlagen auf den Gebäuden der Grundschulen in Beeck und Rath-Anhoven ausgenommen. Deren Realisierung wurde aufgrund der damals noch laufenden Beratungen über das Schulentwicklungskonzept der Stadt Wegberg und die Schulstandorte ausgesetzt.
Bei der Errichtung von PV-Anlagen handelt es sich um rentierliche Maßnahmen. Es werden finanzielle Einsparungen dadurch erzielt, dass der erzeugte Strom weitestgehend eigenverbraucht wird und so Stromkosten reduziert werden. Die nachfolgenden Tabellen aus dem TOP 1.8 vom 08.03.2016 zu den geplanten Anlagen in Beeck und Rath-Anhoven zeigen, dass die Rentierlichkeit auch bei Berücksichtigung aller anfallenden Kosten, Nebenkosten und Abschreibungen gegeben ist.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke im Haushalt 2016 auf den Investitionsmaßnahmen „Photovoltaikanlage Grundschule Beeck“ und „Photovoltaikanlage Grundschule Rath-Anhoven“ und beauftragt die Verwaltung, die begonnene Planung fortzuführen und das erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Errichtung dieser PV-Anlagen durchzuführen.
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt weiterhin, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Errichtung der beiden Photovoltaikanlagen zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) abzurufen.
Zusammenfassung: Es wird über den Stand der energetischen Sanierungen an verschiedenen Schulen berichtet.
<Anmerkung: Die Dreijahresfrist zur Einstellung eines zu 100% geförderten Klimaschutzmanagers läuft aus.>
1.2.7 Zuwendungsbescheide für die Sanierung der Innenbeleuchtung und der raumlufttechnischen Anlagen im Maximilien-Kolbe-Gymnasium
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 08.05.2018 hatte die Verwaltung im TOP 1.4 über die Beantragung von Fördermitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit für die Sanierung der raumlufttechnischen Anlage und für die Sanierung der Innenbeleuchtung mittels LED-Technik im Maximilian-Kolbe-Gymnasium berichtet. Die Sanierungen sollen im Rahmen des dritten Bauabschnitts der Gesamtsanierung des Gymnasiums durchgeführt werden.
Mit den Schreiben des zuständigen Projektträgers Jülich (ptj) vom 07.06.2018 erhielt die Stadt Wegberg die Zuwendungsbescheide über die maximal möglichen und beantragten Fördersummen von 45% (Lüftung) bzw. 52% (Beleuchtung) der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Fördersumme beträgt für die Lüftungsanlagen 121.050,- €, für die LED-Beleuchtung 59.463,- €.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2019 und endet am 29.02.2020. Die nicht rückzuzahlenden Zuwendungen werden vom Projektträger in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt.
Der sachkundige Bürger Dr. Arndt weist auf die generell hohe
Bedeutung des Klimaschutzes hin und spricht sich dafür aus,
dass durch die Verwaltung eine Recherche im Hinblick auf für
Photovoltaik geeignete Dachflächen von mehr als 1.000 qm erfolgen
solle.
Der Ausschussvorsitzende weist daraufhin, dass unter diesem TOP ein konkreter Antrag bezogen auf eine konkrete Fläche zur Beratung anstehe.
Anträge mit deutlich ausgeweitetem Umfang seien durch die Fraktionen ggf. nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg zu stellen.
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.03.2018 nicht zu folgen.
Herr Arndt bedankt sich bei Herrn Thies für diesen gelungenen Förderantrag. Er fragt nach, ob bei dem Projekt der Klimaschutz beachtet worden sei bzw. im Vordergrund stehe.
Zudem erkundigt er sich, ob die geplante Skater- und Joggingstrecke auch für Fahrradfahrer zugänglich sei.
Herr Thies stellt fest, dass die Planungen noch nicht so detailliert vorrangeschritten seien, somit könne er die Frage bezüglich der Fahrradfahrer nicht abschließend beantworten. Er erläutert, dass bei jedem der aufgeführten Projekte der Klimaschutz beachtet worden sei. Zum Beispiel durch die energetische Sanierung des Schwimmbades sowie der Turnhalle in Beeck. Auch die anderen Projekte, wie zum Beispiel den Einsatz von Energiesparlampen, tragen zum Klimaschutz bei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die dargestellte Projektskizze zum Projekt „Sport am Beeckbach“ zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Wegberg für den Fall der Auswahl des Projektes „Sport am Beeckbach“, den erforderlichen kommunalen Finanzierungsanteil von 10 % der Projektkosten zur Verfügung zu stellen.
Zu TOP 1.2.1 Liste der offenen Anträge
Herr Dr. Arndt äußert mit Bezug auf den Antrag seiner Fraktion zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes (Lfd-Nr. 11), dass bisher kaum Maßnahmen in Bezug hierauf erfolgt seien und erkundigt sich zum Sachstand.
Der Technische Beigeordnete widerspricht mit Hinweis auf u.a. die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf mehreren Schulgebäuden dieser Ansicht. Er weist daraufhin, dass für weitergehende Maßnahmen aktuell keine personellen Ressourcen zur Verfügung ständen.
Herr Stock verliest einleitende Worte zum Thema Klimanotstand:
„Das Thema Klimawandel und auch Klimanotstand ist zurzeit in vieler Munde. Land auf, Land ab diskutieren Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen, wie mit der Forderung nach einem deutlich strikterem Klimaschutz umgegangen werden soll. Die jungen Menschen von Fridays for Future haben es geschafft durch ihre Aktionen geschafft, das Thema in den Mittelpunkt der politischen Zukunftsdebatte zu rücken. Dieser Leistung gebührt zunächst einmal Respekt. Denn weitab der sonst üblichen Mechanismen nach rechts und links aufzuteilen entspannt sich die Diskussion über das gesamte politische Spektrum.
Und deswegen debattiert auch heute der Rat der Stadt Wegberg über dieses Thema; nicht nur wegen des Antrags der Fraktion B90/Die Grünen, sondern auch deshalb, weil die jungen Menschen aus Wegberg dies fordern.
Bei der Ausrufung des Klimanotstands soll es nicht darum gehen, die Menschen zu bevormunden. Es geht vielmehr darum, dass Rat und Verwaltung sich bewusst machen, dass ihr Handeln eine Auswirkung auf das Klima, oder besser auf den Klimawandels hat. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Haben Sie keine Angst, auch mal symbolisch zu entscheiden. Trauen Sie sich!“
Frau Merz-Valsamidis dankt der Verwaltung für die Erstellung der Vorlage, und stellt dar, warum ein Klimamanager unumgänglich sei.
Außerdem sei sie in Bezug auf den Antrag zum „Grüngürtel“ über den CDU-Antrag vom 25.06.2019 mehr als überrascht.
Frau Otten teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde und verliest einen alternativen Beschlussvorschlag:
„1. Der Rat der Stadt Wegberg bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Union.
2. Der Rat der Stadt Wegberg erkennt an, dass die Veränderung des Klimas auch in Wegberg ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.
3. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu entwickeln. Klimaschutz führt zu mehr Lebensqualität.
4. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes.
5. Der Rat der Stadt Wegberg setzt auf tatsächlich wirksame und zielführende Maßnahmen. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung eine breiten Öffentlichkeit Nähe zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen. Er lehnt bloße Symbolpolitik, Verbote, Bevormundung und Aufwuchs von weiterer Bürokratie ab.
6. Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einem vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahrens für eine klimagerechte Stadtentwicklung ( citizenship for future ). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen.“
Herr Wolters teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werde und verliest die als Anlage beigefügte Stellungnahme:
Herr Nelsbach verliest für seine Fraktion die als Anlage beigefügte Stellungnahme.
Herr Nießen teilt für seine Fraktion mit, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde. Die Vorlage der Verwaltung sei reine Symbolpolitik und zeige keine Maßnahmen auf, um konkret gegen den Klimaschutz vorzugehen.
Frau Merz-Valsamidis spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung ganz klare Handlungsfelder vorgegeben bekomme. Außerdem solle die Verwaltung künftig jedem Antrag eine qualitative Aussage in Ampelform anhängen. Hiermit soll dargestellt werden, ob der CO2-Ausstoß bei der Umsetzung einer jeden Maßnahme, vergrößert oder verringert wird oder gleichbleibt.
Herr Wolters empfindet das Handeln der CDU-Fraktion als inkonsequent. Auf der einen Seite stelle die Fraktion einen Antrag unter dem Motto „1.000 Tage - 1.000 Bäume“ und auf der anderen Seite lehne sie den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab.
Herr Stock lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke)
Ablehnung: 20 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde somit abgelehnt.
Herr Nießen bittet darum, den Punkt 6 des alternativen Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion in ein Klimakonzept zu evaluieren und regelmäßig im Fachausschuss über den aktuellen Sachstand zu berichten. Punkt 4 des Beschlusses werde seine Fraktion so nicht akzeptieren.
Herr Stock schlägt vor, über die Punkte1 – 6 des alternativen Beschlussvorschlages abstimmen zu lassen.
Herr Wolters meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und spricht sich für eine Beratung im nächsten Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 10.09.2019 aus. Eine endgültige Entscheidung soll dann im Rat am 29.10.2019 erfolgen. Der Rat folgt dem einvernehmlich.
Frau von den Driesch bittet darum, dass im alternativen Beschlussvorschlag unter Punkt 7, ein jährlicher turnusmäßiger Bericht mit aufgenommen werden solle.
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Anlagen: | |||||
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1 | Stellungnahme der SPD-Fraktion (44 KB) | |||
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2 | Stellungnahme der Freien Wähler zum Klimaschutz (163 KB) |
Der Rat wird in seiner Sitzung am 29.10.2019 über den alternativen Beschlussvorschlag abstimmen lassen, nachdem im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 10.09.2019 hierüber beraten wurde.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Ausrufung des Klimanotstands wird abgelehnt.
Zustimmung: 13 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke), Ablehnung: 20 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler)
Am 17.12.2019 wurden zwei Beschlussentwürfe zur Entscheidung vorgelegt. 7 Punkte wurden mit 21 Stimmen von CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler angenommen, die ergänzenden Vorschläge fanden nur Zustimmung von 13 Stimmen: Bürgermeister,SPD, Bündnis90/Die Grünen, Ratsfrau Dahmen-Langela und wurden entsprechend abgelehnt.
1) Der Rat der Stadt Wegberg bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der EU. AngenommenEntsprechend dem Pariser Vertrag streben wir eine weitergehende Klimaneutralität in 2050 an. abgelehnt
2) Der Rat der Stadt Wegberg erkennt an, dass die Veränderung des Klimas auch in Wegberg ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen. AngenommenZur Erreichung dieses Ziels werden Rat und Verwaltung Maßnahmen beschließen, so dass jährlich 7000 t CO2 eingespart werden. abgelehnt
3) Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu entwickeln. Klimaschutz führt zu besserer Lebensqualität. AngenommenDer Rat erkennt die Forderungen der Jugendlichen von Fridays for Future an, auch in Zukunft in einer lebenswerten Umgebung leben zu wollen. abgelehnt.
4) Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes. AngenommenDie Ansiedlung von Gewerbe und Industrie soll klimaneutral erfolgen. Zum Beispiel sind Hallendächer mit Fotovoltaikanlagen zu bestücken. Bürgerinnen und Bürger sollen sich an diesen Anlagen beteiligen können (z.B. Genossenschaften). Insbesondere setzen wir auf Industrie und Gewerbe, die den Klimaschutz zum Ziel haben. Abgelehnt
5) Der Rat der Stadt Wegberg setzt auf tatsächlich wirksame und zielführende Maßnahmen. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung eine breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen. Er lehnt bloße Symbolpolitik, Verbote, Bevormundung und Aufwuchs von weiterer Bürokratie ab. AngenommenDer Rat der Stadt Wegberg erkennt an, dass die für diese Maßnahmen erforderlichen Arbeiten nicht aus dem laufenden Geschäft der Verwaltung zu leisten sind. Er wird deshalb die Mittel für die Einrichtung einer Personalstelle „Klimamanager“ genehmigen und ihm 50.000,00 € pro Jahr an Mitteln zur Verfügung stellen. Abgelehnt
6) Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einem vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahren für eine klimagerechte Stadtentwicklung (citizenship for future). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen. AngenommenZ.B. Unterstützung auch finanzieller Art für Wärmedämmerung in Altbauten oder Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Neubauten. Rat und Verwaltung setzen sich dafür ein, auf der Mülldeponie in Rothenbach eine Flächen-Fotovoltaikanlage zu planen und zu errichten. Die Stadt Wegberg verpflichtet sich selbst, dass bei jeder Änderung von FNP und Aufstellungen von Bebauuungsplanung die Wirkung hinsichtlich des Klimaschutzes betrachtet wird (Beispiel: Verhindern von Schottergärten usw.) Abgelehnt
7) Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend /durch den Klimamanager/ <abgelehnt> angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2 x jährlich über durchgeführte und geplante Maßnahmen berichtet.
8) Spätestens zur Ratssitzung im Februar 2020 schlägt die Verwaltung fünf Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept vor, die bis zum 30.09.2020 umgesetzt werden können. Einstimmig angenommen.
Mit dem Schreiben des zuständigen Projektträgers Jülich (ptj) vom 13.12.2019 erhielt die Stadt Wegberg den Zuwendungsbescheid über die maximal mögliche und beantragte Fördersumme von 45% der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Fördersumme für die Sanierung der Beleuchtung beträgt 16.371,- €.
Auszug:
Mit Schreiben vom 09.04.2020 hat die Stadt Wegberg vom Fördermittelgeber „Projektträger Jülich“ (ptj) den Zuwendungsbescheid über den Maximalförderbetrag von 200.000 € erhalten. Die Mittel werden wie folgt zur Verfügung gestellt: 80.000 € im Haushaltsjahr 2021, 80.000 € im Haushaltsjahr 2022, 40.000 € im Haushaltsjahr 2023.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.10.2020.
Durch die Ertüchtigung wird eine CO2-Einsparung von ca. 3000 t während der Lebensdauer der neuen Aggregate erwartet. Dies entspricht in etwa der CO2-Emission von 2.000 Zweipersonenhaushalten während eines Jahres.
Bekanntermaßen liegt für die Stadt Wegberg seit dem Jahre 2014 ein Klimaschutzkonzept vor, das konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vorsieht. Dort steht geschrieben: „Die Emissionen in Wegberg aus dem Jahr 2011 von 229 Tsd. Tonnen müssen dementsprechend bis zum Jahr 2020 um 62 Tsd. Tonnen C02 reduziert werden, um der politischen Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes NRW zu entsprechen, das bis dahin aus gutachterlicher Sicht für Wegberg realistischer zu erreichen ist als das der Bundesregierung. Bei Umsetzung der berechneten wirtschaftlichen Einsparpotenziale kann in Wegberg bis 2020 dieser Zielwert sogar um 21 Tsd. Tonnen übertroffen werden“.
Hierzu unsere Nachfragen:
1. Wird es der Stadt Wegberg gelingen, die Emissionen ... zu reduzieren, so dass man der politischen Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes NRW entspricht?
2. Welche Maßnahmen wurden bisher bereits ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen?
Antworten der Verwaltung
Zu Frage 1:
Ob das gewünschte Ziel der CO2-Reduzierung für Wegberg in allen Sektoren erreicht wird, ist noch offen.
Aktuell gibt es nur wenige belastbare Daten, die einen Vergleich zu den Grundlagen des Klimaschutzkonzeptes und der damaligen CO2-Bilanz zulassen. Der derzeitige Rückgang der CO2-Emmission in den Sektoren private Haushalte, Wirtschaft und Mobilität für Wegberg ist nicht bekannt. Für den Bereich der kommunalen Liegenschaften kann auf Anfrage der über die Jahre aufgerechnete Wert der CO2-Einsparung mitgeteilt werden.
Für das Klimaschutzkonzept und die CO2-Bilanz gilt das Bezugsjahr 2011 bei einer CO2-Gesamtemission des betrachteten Systems (öffentl. Liegenschaften, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie, Verkehr) von 229.000 t/a.
Ziel war eine Minderung um insgesamt 62.000 t/a.
Als Minderungspotenzial im Bereich Endenergieverbrauch wurde in den Sektoren ermittelt:
1. private Haushalte 17.250 t/a
2. Wirtschaftssektoren I und II 6.880 t/a
3. kommunale Liegenschaften 930 t/a
4. Wirtschaftssektor III (Handel u. Dienstleistungen) 3.310 t/a
Das von der Stadt unmittelbar beeinflussbare Minderungspotenzial beim Endenergieverbrauch war mit 930 t/a bei den kommunalen Liegenschaften am geringsten.
Die CO2-Ersparnis aus dem Umstieg auf den Bezug von Strom aus regenerativen Quellen beträgt ca. 2.500 t/a.
Durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern werden unter Berücksichtigung der noch bis Jahresende fertigzustellenden 6 Anlagen insgesamt 187 t/a CO2 eingespart.
Die Einsparungen durch Sanierung der Innenbeleuchtungen mit LED-Technik sowie durch die Erneuerung diverser Lüftungsanlagen (s.u.) betragen weitere 100 t/a CO2.
Für den Bereich der baulichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung (s.u.) liegen teilweise (noch) keine Berechnungen zur CO2-Ersparnis vor.
In der Summe übertrifft die CO2-Ersparnis im Jahr 2020 mit ca. 2.787 t/a das im Jahr 2011 prognostizierte Einsparpotenzial für die kommunalen Liegenschaften (930 t/a) deutlich, so dass in diesem Bereich die Ziele des Klimaschutzkonzeptes erreicht wurden.
Zu Frage 2:
Im beschlossenen Klimaschutzkonzept werden alle bisherigen Klimaschutzaktivitäten bis Ende 2013 aufgeführt (Punkt 9.4). Maßnahmen aus dem Konzept für die Folgejahre sind überwiegend durch ihre Energieeinspareffekte begründet und führen i.d.R. zu sinkenden Kosten (primäres Ziel) bei einem positiven Beitrag zum Klimaschutz (sekundäres Ziel). Aufgrund der Haushaltslage sind kostenintensive Maßnahmen allein aus Klimaschutzgründen ohne finanzielle Einsparpotenziale die Ausnahme.
Die Wahrung der Klimaschutzziele erfolgt in der Verwaltung aufgrund unterschiedlichster Aufgabenzuordnungen zu den Themen Beschaffung, Unterhalt, Instandsetzung, Neubau, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, politische Zielsetzungen usw. dezentral. Das Thema ist aber in allen Fachbereichen und Gremien (Verwaltungsvorstand, Fachbereichsleitertreffen, Dezernatsbesprechungen) usw. aktuell.
Im Ergebnis berücksichtigt die Stadt mit fast allen Maßnahmen und Entscheidungen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Nutzung aller Einsparpotenziale im HSK, die Zielsetzungen des Klimaschutzkonzeptes. Nicht immer fällt eine Entscheidung zugunsten des Klimaschutzes, der Energieeinsparung oder des CO2-Ausstoßes aus, wenn die Prioritäten anders gesetzt werden, wie z. B. die freiwillige Unterstützung des Winterzaubers mit einer elektrisch versorgten Kühleinrichtung der Eisbahn, die seit 2019 klimaneutral betrieben wird, das Angebot von Warmbadetagen im Hallenbad, die weitere Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers oder die Förderung „Business-Bike“ für die Bediensteten.
Aus den Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes ab 2014 wurden bisher unter anderem folgende Punkte realisiert bzw. begonnen (Punkte aus 5.4.1 und 9.5, weitere Einzelmaßnahme s. weiter unten):
-Konsequente Sanierung der städtischen Liegenschaften im Hinblick auf mögliche Einsparpotenziale. Hierzu wird laufend in den Fachausschüssen berichtet
-Energiecontrolling durch Kosten und Verbrauchserfassung für die städtischen Gebäude und Einrichtungen.
-Schwerpunktmäßige Suche nach Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz.
-Aktivitäten im Bereich „Stärkung des ÖPNV“ und „Förderung der Mobilität“ im Rahmen der Mitgliedschaft in der Fachgruppe Mobilität (VRS – Verkehrsverband Rhein Sieg, Köln), hier: Vermittlung von Projekten an die Grundschulen: „Mit dem Fahrrad zur Schule“, Verkehrszähmer“, Schulweg in begleiteten Kleingruppen „walking-bus“, Vermeidung des individuellen PKW-Schulwegverkehrs Thema „Elterntaxi“, Projekt „Zu Fuß zur Schule“, usw.
-Hinweis auf die Beachtung von Klimaschutzzielen bei Ausschreibungen.
-Hausmeisterschulung und Kontrolle des Energieverhaltens in den öffentlichen Gebäuden.
-Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Leuchtmittel.
-Stromlieferung für die städtischen Einrichtungen aus ausschließlich regenerativen Energiequellen (realisiert seit 01.01.2012).
-Optimierung der Klärgasnutzung durch effektiveres BHKW.
-Optimierung des Energieverbrauches bei der Abwasserreinigung.
-Nutzung von E-Bikes und von Elektrofahrzeugen in der Verwaltung und in städtischen Einrichtungen.
-Bau von Ladestationen für E-Bikes und E-Autos.
-Veranstaltungen im Rahmen der lokalen Agenda (Umwelttheater an Grundschulen, Infoabende für Bürger zu Energieeinsparmaßnamen mit lokalen Akteuren („Wegbereiter“) von technischen Fragestellungen bis zu Finanzierungsmodellen, Müllsammelaktionen.
-Bau von Photovoltaikanlagen und Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Einzelmaßnahmen zur CO2-Einsparung (Schwerpunkte: Minderung Endenergieverbrauch und Veränderung der Energieerzeugungsstruktur):
-Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern in den Jahren 2016 und 2017
Grenzlandringbad, Erich-Kästner-Schule, 2-fach-Spothalle, Realschule, 3-fach Sporthalle, GS Arsbeck, GS Rath-Anhoven, GS Beeck, KiGa Klinkum
-Für das Jahr 2020 sind weitere 6 neue PV-Anlagen geplant
KiTa Merbeck, KiTa Harbeck, GS Wildenrath, Unterkunft Philosophenweg 88, Kläranlage (Gebläsestation), Kläranlage (altes Betriebsgebäude)
-Sanierung der Innenbeleuchtung mit LED-Technik in 6 Schulen und im Rathaus (2014) sowie in 4 Schulen und im KiGa Arsbeck (2015)
-Erneuerung von Lüftungsanlagen in der Mehrzweckhalle und Turnhalle der GS Rath-Anhoven und der Anlage der Realschule (2014)
-Bauliche Maßnahmen mit Schwerpunkt „Energetische Sanierung“
Erneuerung der Heizungsanlage Altbau Erich-Kästner-Schule (2016), Erneuerung Wärmeversorgung bzw. Wärmeverteilungsanlage Schule am Grenzlandring (2016). Erneuerung Heizungsanlage (Wärmepumpenanlage), Fertigstellung 2020, Erneuerung Lüftungsanlage und Heizung Baubetriebshof (Gashybridheizung), Fertigstellung 2022, Erneuerung Heizungsanlage GS Wildenrath (Gashybridheizung), Fertigstellung 2021, Neubau der Feuerwache Wegberg mit Einbau einer Gashybridheizung, -Energieanalysen im Bereich Abwasserentsorgung für die Kläranlagen Wegberg und Dalheim sowie für die 60 Pumpstationen, -Förderung des Radverkehrs durch Ausbau und Sanierung von Radwegen
Anregung, für die nächsten zwei Jahre ca. 700 T, d.h. 350 T pro Jahr, in den Haushalt einzustellen. Damit sollen vom Rat beschlossene effektive Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die Linke vom 17.11.2020 zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.2019:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.11.2020 hat die Fraktion DIE LINKE folgende Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Stadt Wegberg beschloss in seiner Sitzung vom 17.12.2019:
1. Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einem vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahren für eine klimagerechte Stadtentwicklung (citizenship for future). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen.
2. Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2 x jährlich über durchgeführte und geplante Maßnahmen berichtet.
3. Spätestens zur Ratssitzung im Februar 2020 schlägt die Verwaltung fünf Maßnahmen aus dem
Klimaschutzkonzept vor, die bis- zum 30.09.2020 umgesetzt werden können.
Bezugnehmend darauf möchten wir folgende Fragen an die Verwaltung richten:
Zu 1. Welche Vorschläge wurden von besagtem Gremium bisher für eine klimagerechte Stadtentwicklung in Wegberg gemacht?
Zu 2. Wie soll es gelingen, das Klimaschutzkonzept von 2014 anzupassen bzw. weiterzuentwickeln? Kann das vorhandene Personal diese Arbeit zeitlich wie fachlich überhaupt leisten?
Zu 3. Wann wurden die fünf Maßnahmen vorgestellt und um welche Maßnahmen handelte es sich? Gelang die Umsetzung bis zum 30.09.2020?“
Welche Vorschläge wurden von besagtem Gremium bisher für eine klimagerechte Stadtentwicklung in Wegberg gemacht?
Auf Nachfrage beim Kreis hat sich ein Gremium für klimagerechte Stadtentwicklung noch nicht gebildet.
Wie soll es gelingen, das Klimaschutzkonzept von 2014 anzupassen bzw. weiterzuentwickeln? Kann das vorhandene Personal diese Arbeit zeitlich wie fachlich überhaupt leisten?
Die Realisierung und Prüfung zur Machbarkeit von klimaschutzrelevanten Projekten erfolgt in der Verwaltung aufgrund unterschiedlichster Aufgabenzuordnung zu den Fachbereichen bis hin zur Aufgabenzuteilung auf einzelne Mitarbeiter überwiegend dezentral. Das Thema Klimaschutz ist grundsätzlich in allen Entscheidungsprozessen präsent.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und den aus Kostengründen nicht realisierbaren Projekten aus dem bestehenden Klimaschutzkonzept werden Entscheidungen (Beschaffung, Unterhaltung, Instandsetzung, Neubau, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, politische Zielsetzungen) durch ihre Einspareffekte begründet und führen i.d.R. zu sinkenden Kosten (primäres Ziel) bei einem möglichst positiven Beitrag zum Klimaschutz (sekundäres Ziel).
Kostenintensive Maßnahmen allein aus Gründen des Klimaschutzes ohne finanzielle Einsparung werden derzeit nicht aufgegriffen. Eine Fortschreibung des Konzeptes mit der Aufnahme neuer und kostenintensiver Maßnahmen erscheint nur sinnvoll, wenn gleichzeitig eine langfristige Finanzierung in den künftigen Haushalten erfolgt.
Im derzeitigen System der dezentralen Steuerung der Klimaziele ist die stundenweise Aufgabenübertragung an einen Mitarbeiter der Verwaltung nicht optimal im Vergleich zu Schaffung einer neuen, zusätzlichen Stabstelle für einen ausgebildeten Klimaschutzbeauftragten, der direkt auf die einzelnen Fachbereiche einwirken kann.
Wann wurden die fünf Maßnahmen vorgestellt und um welche Maßnahmen handelte es sich? Gelang die Umsetzung bis zum 30.09.2020?
Die fünf Maßnahmen wurden nicht vorgestellt. Nach der Einbringung des Haushalts 2020 im Dezember 2019 wurden bis zur Entscheidung im Februar keine weiteren Maßnahmen zum Klimaschutz neu aufgenommen, vielmehr wurden u.a. geplante freiwillige Ausgaben noch gekürzt. Bis zum 30.09.2020 hat sich die Verwaltung, wie eingangs beschrieben, bei ihren Entscheidungen selbstverständlich an den Klimaschutzzielen orientiert. In diese Zeit fallen u.a. folgende Maßnahmen:
-Anschaffung eines Elektroautos zur Verringerung der CO2-Emissionen (Kläranlage)
-Reduzierung von Betriebsmitteln (Kosteneinsparung ca. 75.000 € in 2020; Kläranlage)
-Energetische Anlagenoptimierung beider Kläranlagen durch Einsparung von Gebläseleistungen (Reduzierung des Stromverbrauchs)
-Austausch von Motoren durch Energieeffizienzmotoren (Kläranlage)
-Außerbetriebnahme von anlagenteilen im Klärprozess (Kläranlage)
-Energieanalyse für diverse Pumpstationen
-Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen (Kläranlage)
-Ausbau und Sanierung von Radwegen (z. B. L400, Mobilität)
-Anlegung von Blühwiesen durch den Baubetriebshof
Mit Schreiben vom 19.08.2020 hat die Fraktion „Aktiv für Wegberg“ folgende Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.
der Rat der Stadt Wegberg hatte in seiner Sitzung am 17.12.2019 unter Ziffer 8. des Tagesordnungspunktes VO/0322/19 Antrag zum Klimaschutz der Fraktionen CDU, FDP, Aktiv fürWegberg und Freie Wähler beschlossen, dass spätestens bis zum Februar 2020 die Verwaltung fünf Maßnahmen für das Klimaschutzkonzept vorschlagen sollte, die bis zum 30.09.2020 umgesetzt werden sollten. Dieses ist bisher nicht geschehen.“
Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“
Wie sehen die internen Planungen aus, um diesen Ratsbeschluss —verzögert — umzusetzen?
Antwort der Verwaltung:
Bisher noch nicht verwirklichte kostenträchtige Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept bzw. neue Maßnahmen sind als freiwillige Projekte der Stadt grundsätzlich im Haushalt 2021 zu berücksichtigen, wenn diese primär dem Klimaschutz zuzuordnen sind.
Aufgrund der Haushaltssituation werden Entscheidungen zu klimaschutzrelevanten Themen vorrangig nur aus Einsparungsgründen (z. B. bei erforderlichen Instandhaltungen an elektrischen Maschinen) und/bzw. aus fördertechnischen Gründen zur Minderung des städtischen Eigenanteils getätigt (sekundäre Klimaschutzziele). Dies wurde in der Vorlage VO/0198/20, Klimaschutzkonzept / CO2-Einsparung, in der Ratssitzung am 01.09.2020 entsprechend aufgezeigt.
Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:
Besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltung zumindest bis zum 30.09.2020 noch fünf Maßnahmen vorschlagen wird?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des Zeitablaufs zum Enddatum 30.09.2020 werden nachstehend die seit Jahresbeginn durchgeführten Maßnahmen mit dem Sekundärziel Klimaschutz beispielhaft aufgeführt:
-Anschaffung zweier Elektrofahrzeuge zur Verringerung der CO2-Emissionen (Kläranlage und Rathaus)
-Reduzierung von Betriebsmitteln (Kosteneinsparung ca. 75.000 € in 2020; Kläranlage)
-Energetische Anlagenoptimierung beider Kläranlagen durch Einsparung von Gebläseleistungen (Reduzierung des Stromverbrauchs)
-Austausch von Motoren durch Energieeffizienzmotoren (Kläranlage)
-Außerbetriebnahme von Anlagenteilen im Klärprozess (Kläranlage)
-Energieanalyse für diverse Pumpstationen
-Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen (Kläranlage)
-Ausbau und Sanierung von Radwegen (z. B. L400, Mobilität)
-Anlegung von Blühwiesen durch den Baubetriebshof
Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:
Wäre diese o. g. Beschlusslage nicht noch am Jahresanfang umzusetzen gewesen?
Antwort der Verwaltung:
Im Zeitraum 17.12.2019 (Ratsbeschluss zu den fünf Maßnahmen) zeitgleich mit der Einbringung des Haushalts 2020 bis zum Beschluss über den Haushalt im Februar wurden keine zusätzlichen Finanzmittel für primäre Klimaschutzprojekte im Bereich der freiwilligen Aufgaben berücksichtigt. Vielmehr wurden Ausgabeansätze für freiwillige Aufgaben noch gekürzt. Für die Berücksichtigung von fünf zusätzlichen Projekten in 2020 waren keine Haushaltsmittel – auch von politischer Seite – vorgesehen. Somit verblieb es in der Verwaltung bei der Verfolgung der sekundären Klimaschutzziele (möglichst hohe Einsparungen bei der Ausführung und Vergabe von Leistungen in allen Fachbereichen).
Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:
Warum wurde der Rat oder die Fraktionen nicht frühzeitig informiert, dass diese Vorschläge der fünf Maßnahmen nicht von der Verwaltung gemäß der Beschlusslage erarbeitet worden sind, so dass wir nun von unserem Fragerecht Gebrauch machen müssen?
Antwort der Verwaltung:
Es ist ein Versäumnis der Verwaltung, nicht ausdrücklich auf die Nichtberücksichtigung von speziellen Haushaltsmitteln für die fünf Klimaschutzprojekte bis zum endgültigen Beschluss zum Haushalt im Februar 2020 hingewiesen zu haben. Nach diesem Zeitpunkt waren mangels Finanzierungsmittel auch bis zum 30.09.2020 nicht möglich, ausgesuchte, effektive und ausschließlich primäre Klimaschutzprojekte umzusetzen.
Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:
Wollen Sie ernsthaft diese Zeitverzögerung mit der Corona-Pandemie begründen?
Antwort der Verwaltung:
Nein, die Zeitverzögerung wird nicht mit der Corona-Pandemie begründet.
Herr Arndt teilt mit, dass seine Fraktion die Ausführung der Verwaltung als nicht zufriedenstellend empfinde. Er sei erstaunt darüber, dass Blühwiesen ein Vorteil für eine CO²-Einsparung sein sollen.
Herr Bonitz spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung ein entsprechendes Budget mit dem nächsten Haushalt einplane, um im Bereich des Klimaschutzes handlungsfähig zu sein.
Herr Thies stimmt Herrn Arndt zu, allerdings seien Blühwiesen Bestandteil der Klimaanpassung.
"Erstmals wurden im Haushaltsplan 2021 auf Wunsch der Politik
352.000 € für Projekte in Kooperation mit dem Klimatisch Wegberg
aufgenommen.
>Auszug: ... Für die Koordination und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen und als Ansprechpartner*in für den Klimaschutz möchten wir anregen, eine neue oder durch Umschichtung gebildete Personalstelle zu schaffen. Wir denken, dass es zunächst genügt, wenn die betreffende Person zu 50% für Arbeiten zum Klimaschutz tätig ist.
für 2021 eine ½ Stelle für einen Klimaschutzbeauftragte*n einzurichten.
für 2021 eine Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten oder Nachhaltigkeitsmanager schaffen.
Der Stellenplan 2021 wird in geänderter Form beschlossen (d.h. ein Nachhaltigkeitsmanager).
Zustimmung: Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, BM. Ablehnung: Die Linke, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg, FDP
Das Ergebnis bedeutet: Antrag der Fraktionen CDU/SPD/die Grünen (Nachhaltigkeitsmanager) angenommen.
Eine Recherche des Vereins nach Förderung, der Funktion und den Aufgaben eines “Nachhaltigkeitsmanagers ergibt, dass dieser Klimaschutz nur in sehr eingeschränktem Umfang betreiben kann.
Dies wird den Fraktionen vor der Ratssitzung am 02.03.21 mitgeteilt. Ein Nachhaltigkeitsmanager wird vorübergehend ohne spezielle Vorbedingungen gefördert. Zur Förderung eines Klimaschutzmanagers und/oder von Klimaschutzprojekten muss zunächst das Klimaschutzkonzept von 2014 aktualisiert werden, wie im Ratsbeschluss vom 17.12.19 unter Punkt 7) entschieden.
Auszug: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Rat möge beschließen, im Stellenplan der Haushaltssatzung für 2021 eine Stelle für einen Klimaschutzbeauftragte*n einzurichten.
Begründung: Durch Beschluss vom 17.12.2019 hat sich der Rat der Stadt Wegberg dem Klimaschutz verpflichtet. Der Haushaltsplanentwurf für 2021 enthält Mittel in Höhe von 352.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen, die im Produkt 140101 "Lokale Agenda" / Produktbereich 14 Umweltschutz angesetzt sind. Für die Koordination und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen, die Umsetzung entsprechender Ratsbeschlüsse und als Ansprechpartner*in für den Klimaschutz halten wir eine*n Klimaschutzbeauftragte*n für unerlässlich.
Wir nehmen hierbei Bezug auf die Anregung des Klimatisch Wegberg e.V. vom 08.02.2021:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Freuden haben wir gehört, dass im Entwurf der Haushaltssatzung für 2021 Mittel in Höhe
von 352.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen im Produkt Lokale Agenda angesetzt sind.
Gerne leisten wir, nach unseren besten Möglichkeiten, mit Vorschlägen einen Beitrag zum
Klimaschutz in Wegberg. Für die Koordination und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen und als Ansprechpartner*in für den Klimaschutz möchten wir anregen, eine neue
oder durch Umschichtung gebildete Personalstelle zu schaffen. Wir denken, dass es
zunächst genügt, wenn die betreffende Person zu 50% für Arbeiten zum Klimaschutz tätig
ist."
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD:
Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragen, der Rat möge im Stellenplan der Haushaltssatzung für 2021 eine Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten oder Nachhaltigkeitsmanager schaffen.
Begründung: Die Stadt Wegberg ist nach Auffassung aller im Rat vertretener Parteien und Gruppierungen dem Klimaschutz verpflichtet. Dafür ist die Schaffung der Position eines Klimaschutzmanagers unabdingbar, damit die von allen Parteien angestrebten Klimaschutzziele erreichbar sind. Ein solcher Klimaschutzmanager oder Nachhaltigkeitsmanager ist in der Lage, das Klimaschutzkonzept und die Ratsbeschlüsse zum Klimaschutz zu koordinieren und umzusetzen. Dem Vernehmen nach wird eine solche Stelle in vollem Umfang gefördert. Gegebenenfalls kann die Stelle zunächst auch für die Dauer der Förderung befristet werden.
Beratung
Herr Stock berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 23.2.2021 dem Rat empfohlen habe, zwei Stellen zu streichen und weitere Stellen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu besetzen. Des Weiteren empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss eine Stelle für Nachhaltigkeitsmanagement zu schaffen, die durch ein Förderprogramm finanziert werden soll.
Deswegen werde eine entsprechende Stelle für Klimaschutz nicht in den Stellenplan aufgenommen. Im Nachgang zu dieser Sitzung hat die Fraktion Die Linke deutlich gemacht, dass sie ihren Antrag zur Schaffung dieser Stelle allerdings aufrechterhalte.
Herr Becker hält den Kompromissvorschlag, einen Nachhaltigkeitsmanager einzustellen, nicht für sinnvoll. Seine Fraktion teile die Auffassung des Klimatisches, dass ein Nachhaltigkeitsmanager einen Klimaschutzmanager aufgrund des unterschiedlichen Aufgabengebietes nicht ersetzen kann. Seine Intention sei es gewesen, jemanden im Rahmen einer 0,5 Stelle ausschließlich für den Bereich Klimaschutz einzustellen.
Herr Arndt erklärt, dass auch seiner Fraktion das Aufgabengebiet des Nachhaltigkeitsmanagers nicht weit genug in den Bereich Klimaschutz gehe. Weiter fragt er die Verwaltung, ob es möglich sei, dass der Nachhaltigkeitsmanager 40 % seines Stundenumfanges dem Klimaschutz widmet.
Herr Stock erklärt, dass entsprechend der Förderrichtlinien eine Aufgabenteilung nicht umsetzbar sei. Beispielsweise dürfte dieser Nachhaltigkeitsmanager kein Klimakonzept aufstellen.
Herr Wolters schlägt vor, die Situation erst einmal zu beobachten Sollte der Klimaschutz hier nicht genügend Beachtung finden, könne man immer noch reagieren.
Herr Johnen spricht sich aufgrund der hohen Förderung sowie der Befristung der Stelle für den Nachhaltigkeitsmanager aus.
Zustimmung: 6 (Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen) Ablehnung: 26 (SPD, CDU, BM, Aktiv für Wegberg, FDP), Enthaltung: 2 (Freie Wähler)
Dieser Antrag der Fraktion die Linke (Klimaschutzbeauftragter ½ Stelle) wurde damit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis über den Stellenplan:
Zustimmung: 28 (CDU, SPD, Bürgermeister, Bündnis 90/Die Grünen), Ablehnung: 6 (Die Linke, Aktiv für Wegberg, FDP, Freie Wähler), Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, zunächst dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, eine Stelle für einen Klimaschutzmanager nicht einzustellen zu folgen. *)
*) ANMERKUNG: Druckfehler nach Korrektur: Es soll heißen: "für einen Klimaschutzmanager einzustellen, nicht zu folgen". Die ursprüngliche, ebenfalls fehlerhafte Version: "für einen Klimaschutzmanager einzustellen, zu folgen"
Anschließend beschließt der Rat der Stadt Wegberg, den Stellenplan in seiner durch den Haupt- und Finanzausschuss geänderten Fassung zu genehmigen. <Anmerkung: Bedeutet: eine Stelle für einen Nachhaltigkeitsmanager zu schaffen.>
Als Erklärung dafür, dass man auf einen Klimaschutzmanagers zugunsten eines Nachhaltigkeitsmanagers verzichtet, erklärt Bürgermeister Stock in der Rheinischen Post:
“Für mich ist Nachhaltigkeit wesentlich vielschichtiger und umfassender als allein das Thema Klimaschutz, weil es gleichrangig die Facetten Gesellschaft, Mobilität, Wirtschaft und Bürgerschaft betrachtet.”
Sachverhalt:
Im Rahmen der Diskussion zur Vorlage VO/0062/21 „Planungsaspekte für künftige Bebauungsplanverfahren“ im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus wurde seitens der Politik der Wunsch zur Entwicklung von „Anreiz-Modellen“ für die Planungsaspekte „Dachbegrünung“ und „Solaranlagen“ geäußert.
Insbesondere im Bereich der Solaranlagen sieht die Verwaltung – wie bereits in der Hauptvorlage beschrieben - die Schaffung eines Anreiz-Modelles aus ökologischer Sicht als sinnvoll an.
Die Umsetzung eines solchen Modelles steht jedoch nicht im Zusammenhang mit Vorgaben im Rahmen der Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe und den darauf aufbauenden Bebauungsplänen sowie den zugehörigen textlichen Festsetzungen. Die Anreize müssten im Bereich der Vermarktung bzw. Grundstücksverhandlungen eingebracht werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor über die Ausgestaltung und mögliche Umsetzung entsprechender Anreiz-Modelle in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses aufgrund einer separaten Vorlage zu diskutieren.
Aufgrund der in der Hauptvorlage dargestellten positiven Auswirkungen von Dachbegrünungen schlägt die Verwaltung weiterhin vor, entsprechende Vorgaben in künftige Planung einfließen zu lassen und diesbezüglich auf die Erarbeitung eines Anreiz-Modelles zu verzichten.
Weiterhin wurde in der Diskussion von den Parteien der Hinweis gegeben, dass bei einem Beschluss auch eine entsprechende Kontrolle / Umsetzung der verschiedenen Vorgaben wie beispielsweise zur „Vorgartengestaltung“ und „Einfriedung zur Straßenseite“ erforderlich ist.
Diesbezüglich ist festzuhalten, dass hierfür ein entsprechender Beschluss des Fachausschusses zu den einzelnen Aspekten sinnvoll und wichtig ist. Hierdurch wird seitens der Ausschuss der klare politische Wille zu den einzelnen Planungsaspekten und zugehörigen Zielen ausgedrückt. Dies wäre aus Sicht der Verwaltung eine wichtige Grundlage, um die Durchsetzung und Einhaltung entsprechender textlicher Festsetzungen zielgerichtet zu verfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung die im Sachverhalt der Vorlage VO/0062/212 dargestellten Planungsaspekte mit den dargestellten Zielvorstellungen bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
Beratungsverlauf
Vor Einstieg in die Beratung schlägt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Johnen vor, die Beratung und Beschlussfassung für jeden aufgeführten Planungsaspekt einzeln vorzunehmen, damit hier ein strukturierterer Ablauf erreicht werden könne. Gegen diesen Vorschlag werden seitens der Ausschussmitglieder keine Einwendungen erhoben.
1. Aspekt: Straßenbreite und öffentliches Grün im Straßenraum
Hierzu weist Ratsfrau Otten auf die in der Vergangenheit erfolgten Baumfällungen auf der Heinsberger Straße hin und regt an, die Parkstreifen statt mit Bäumen, ggfls. besser mit Hecken oder Sträuchern einzufassen.
Der Techn. Beigeordnete Thies entgegnet, dass die Gegebenheiten hinsichtlich der Standorte der Bäume auf der Heinsberger Straße anders gewesen seien. Diese seien teilweise auf den Grundstücksgrenzen gepflanzt worden, was zwangsläufig in den Folgejahren zu Problemen führen musste.
Die heutigen Pflanztechniken hätten sich geändert und ermöglichten mit etwas Mehraufwand die unkritische Pflanzung von Bäumen im öffentlichen Raum.
Ratsherr Müller bestätigt die Aussage des Techn. Beigeordneten und spricht sich für eine Koexistenz von Parkraum und Bäumen aus.
Auch Ratsherr Bonitz spricht sich für die Pflanzung von Bäumen im Straßenraum aus. Nach Ansicht seiner Fraktion solle ferner ein gleichberechtigtes Miteinander im Verkehrsraum zwischen PKW´s, Radfahrern und Fußgängern gestärkt werden.
Der Vorsitzende ruft den Aspekt Straßenbreite und öffentliches Grün im Straßenraum, wie in der Beratungsvorlage empfohlen, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Straßenbreite und öffentliches Grün im Straßeraum, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
2. Aspekt: Grundstücksgrößen
Der Vorsitzende ruft den Aspekt Grundstücksgrößen, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Grundstücksgrößen, auf Grundlage der in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Umstände, nicht mit einer festen Zielvorstellung für künftige Bebauungsplanverfahren zu versehen.
3. Aspekt: Geschossigkeit
Ratsfrau Otten regt hierzu an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu erweitern, dass neben den Teilbereichen für Gebäude mit flachen Walmdächern auch die Möglichkeit zur Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern, im Hinblick auf eine mögliche Dachbegrünung, berücksichtigt werden sollte.
Ratsherr Ostendorp spricht sich gegen eine zu enge Fixierung der Dachform aus.
Dies wird auch vom sachkundigen Bürger Vogel unterstützt.
Der Vorsitzende ruft den Aspekt Geschossigkeit, in erweiterter Fassung zur Abstimmung auf. Dieser umfasst jetzt Teilbereiche für Gebäude mit flachen Walmdächern als auch Gebäude mit Flachdächern.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Geschossigkeit in erweitertem Umfang, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
4. Aspekt: Öffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen
Der Vorsitzende ruft den Aspekt öffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt öffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen, auf Grundlage der in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Umstände, nicht mit einer festen Zielvorstellung für künftige Bebauungsplanverfahren zu versehen.
5. Aspekt: Vorgartengestaltung
Der Techn. Beigeordnete Thies teilt mit, dass ihn zu diesem Thema gestern noch eine Email des NABU erreicht habe, in dem sich dieser deutlich für Maßnahmen hinsichtlich einem Entgegenwirken bei der weiteren Anlegung von Schottergärten ausgesprochen habe.
Der Vorsitzende ruft den Aspekt Vorgartengestaltung, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Vorgartengestaltung, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
6. Aspekt: Einfriedungen zur Straßenseite
Der Vorsitzende ruft den Aspekt Einfriedungen zur Straßenseite, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Einfriedung zur Straßenseite, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
7. Aspekt: Dachbegrünung
Der Vorsitzende ruft den Aspekt Dachbegrünung, wie in den Beratungsvorlagen beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 19 (alle anderen) Ablehnung: 1 (FDP Fraktion) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Dachbegrünung, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
Auf die Erarbeitung eines Anreiz-Modelles wird verzichtet.
8. Aspekt: Pflanzgebote auf privaten Grundstücken
Der sachkundige Bürger Vogel beantragt eine Reduzierung dieses Aspektes darauf, dass durch Bäume keine Verschattung von benachbarten Photovoltaikanlagen erfolgen dürfe.
Ratsfrau Otten hält diese Forderung für sehr schwierig in Bezug auf eine langfristige Planung. Eine entsprechende Regelung hierzu sei auch bereits durch das Nachbarschaftsrecht getroffen.
Ratsherr Bonitz erkundigt sich hinsichtlich einer Information an die Grundstückseigentümer über die zur Auswahl stehenden Baumarten.
Der Techn. Beigeordenter Thies erläutert, dass jeweils eine Liste der relevanten Baumarten/Gehölze zur Verfügung gestellt werde.
Der Vorsitzende ruft den Antrag des sachkundigen Bürgers Vogel auf Reduzierung des Pflanzgebotes zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion Die Linke:
Zustimmung: 1 (Die Linke) Ablehnung: 16 (FW, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg, FDP) Enthaltung: 3 (Bündnis 90/Die Grünen)
Beschluss zum Antrag der Fraktion Die Linke:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke auf Reduzierung des Pflanzgebotes im Hinblick auf eine mögliche Verschattung ab.
Der Vorsitzende ruft sodann den Aspekt Pflanzgebote auf privaten Grundstücken, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 18 (alle anderen) Ablehnung: 2 (FDP, Die Linke) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Pflanzgebote auf privaten Grundstücken, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.
Ratsfrau Otten spricht sich dafür aus bei diesem Punkt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Ratsherr Bonitz hält hingegen eine Festschreibung zur verpflichtenden Errichtung von Photovoltaikanlagen für erforderlich.
Auch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hält eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 4 kWp (Kilowatt Peak) für wichtig.
Der Techn. Beigeordnete Thies weist in diesem Zusammenhang auf die Problematik der technischen Weiterentwicklung hin.
Der Ausschussvorsitzende fasst auf Basis der bisherigen Diskussion die Positionen der Fraktionen zur Festschreibung von Solaranlagen wie folgt kurz zusammen:
CDU Fraktion |
Keine Festschreibung hinsichtlich einer Verpflichtung zu regenerativen Energien |
SPD Fraktion |
Festschreibung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, u.a. |
Bündnis90/Die Grünen |
Festschreibung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen mit einer Mindestleistung in Höhe von 4 kWp |
Die Linke |
Festschreibung von Solaranlagen in Bebauungsplänen mit einer Mindestleistung in Höhe von 7 kWp |
Ratsherr Johnen teilt mit, dass die Forderung der Fraktion Die Linke, somit die weitest gehende sei und stellt diese zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1 (Die Linke) Ablehnung: 19 (alle Anderen) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Die Linke auf generelle Festschreibung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen mit einer Mindestleistung von 7 kWp ist abgelehnt.
Sodann ruft der Ausschussvorsitzende die Forderung hinsichtlich einer generellen Festschreibung zur Nutzung von regenerativen Energien (SPD und Grüne) in Bebauungsplänen zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 (Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, 3x SPD) Ablehnung: 13 (FW, 2x SPD, CDU, Aktiv für Wegberg, FDP) Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften lehnt die generelle Festschreibung einer Verpflichtung zur Nutzung von regenerativen Energien in Bebauungsplänen ab.
Sodann ruft der Ausschussvorsitzende den Aspekt Solaranlagen, wie in den Beratungsvorlagen beschrieben, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 18 (FW, Bündnis90/Die Grünen, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg) Ablehnung: 1 (FDP) Enthaltung: 1 (Die Linke)
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Solaranlagen, auf Grundlage der in den Beratungsvorlagen dargestellten Umstände, nicht mit einer festen Zielvorstellung für künftige Bebauungsplanverfahren zu versehen.
Hier erfolgt zur Durchlüftung des FORUMs eine Unterbrechung der Sitzung für 10 Minuten.
Ratsfrau Otten fordert nach Fortsetzung der Sitzung, statt der Schaffung von weiteren Anreizen, eine Beratung der Bauwilligen durch einen Energieberater vorzunehmen.
Bürgermeister Stock weist darauf hin, dass heute Abend nur Leitlinien zur jeweiligen Prüfung im Rahmen des Planverfahrens zur Diskussion ständen. Die Details hierzu seien im Rahmen des einzelnen Bebauungsplanverfahrens zu erörtern.
Sodann ruft der Ausschussvorsitzende den Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung von Anreizen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen von Grundstücksverhandlungen bzw. durch entsprechende Hinweise, losgelöst von Bebauungsplanverfahren, zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15 (FW, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg) Ablehnung: 2 (Die Linke, FDP) Enthaltung: 3 (Bündnis90/Die Grünen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften spricht sich für die Schaffung von Anreizen zur Umsetzung bzw. zum Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der Vermarktung bzw. von Grundstücksverhandlungen aus, losgelöst von Bebauungsplanverfahren.
10. Energieeffizienz
Ratsherr Ostendorp beantragt die zusätzliche Aufnahme des Aspektes der Energieeffizienz.
Er regt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, dass für Neubauprojekte mindestens der KfW Standard 55 festgeschrieben wird.
Der Ausschussvorsitzende regt an, diesen Aspekt im Hinblick auf die Klimarelevanz und zur eingehenderen Erörterung zunächst an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus zu verweisen und dort vorberaten zu lassen. Mit diesem Vorgehen erklärt sich Ratsherr Ostendorp einverstanden.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hinsichtlich der Verweisung des zusätzlichen Aspektes „Energieeffizienz“ an den Klimaausschuss zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften verweist den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hinsichtlich des weiteren Planungsaspektes „Energieeffizienz“ an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus zur Vorberatung.
Mit ihrem Schreiben vom 09.03.2021 hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung zur CO2-Bilanz der Kommune gestellt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2021, TOP Ö 2.6, VO/0123/21, konnten aus terminlichen Gründen zunächst nur die Fragen 2 und 3 beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage 1 erfolgt hiermit, wie angekündigt, in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus am 01.06.2021. Die Fragen bezogen sich jeweils sich auf die Jahre 2019 und 2020.
Stadt Wegberg |
Emissionsfaktor1 |
Verbrauch 2019 |
CO2-Emission 2019 |
Verbrauch |
CO2-Emission 2020 |
Strom (Ökostrom) |
0 kg/kWh CO2 |
4.610.572 kWh |
0,00 t co2 |
4.512.222 kWh |
0,00 t co2 |
Erdgas |
2,01 kg/m³ CO2 |
640.181 m³ |
1.286,76 t co2 |
617.661 m³ |
1.241,50 t co2 |
Heizöl |
2,67 kg/l CO2 |
130.109 ltr. |
347,39 t co2 |
195.535 ltr. |
522,08 t co2 |
Diesel Fahrzeuge |
2,63 kg/l CO2 |
36.669 ltr. |
96,44 t co2 |
41.574 ltr. |
109,34 t co2 |
Benzin Fahrzeuge |
2,33 kg/l CO2 |
2.258 ltr. |
5,26 t co2 |
2.566 ltr. |
5,98 t co2 |
Autogas Fahrzeuge |
1,60 kg/l CO2 |
635 ltr. |
1,02 t co2 |
832 ltr. |
1,33 t co2 |
E-Dienstwagen² |
0 kg/kWh CO2 |
5.327 km |
0,00 t co2 |
6.863 km |
0,00 t co2 |
E-Bike-Ladestation³ |
0 kg/kWh CO2 |
22 kWh |
0,00 t co2 |
22 kWh |
0,00 t co2 |
1.736,87 t co2 |
1.880,23 t co2 |
||||
1)Quelle: Umweltbundesamt, Stand März 2021 ²Fahrleistung ³Ladestation Schwaam |
Anmerkung: Der Strom der Ladestation für die E-Dienstwagen der Verwaltung (seit Okt. 2020 neben dem Smart auch ein Peugeot E 208) wird nicht gesondert erfasst. Es steht jedoch die Errichtung einer 2. Ladesäule im Rathausinnenhof an. Dann wird auch der Stromverbrauch in kWh erfasst werden können. Ersatzweise wurden in der Tabelle die Fahrleistungen in km angegeben.
Der Vollständigkeit halber nochmals die Fragen und Antworten 2 und 3: Frage 2:
Antwort der Verwaltung: Stromeinspeisung 2019 aus PV-Anlagen: 144.784 kWh Stromeinspeisung 2020 aus PV-Anlagen: 183.266 kWh Stromeinspeisung 2019 aus BHKW (GS Beeck): 3.648 kWh Stromeinspeisung 2020 aus BHKW (GS Beeck): 11.990 kWh
Antwort der Verwaltung: Sämtlicher von der Stadt Wegberg in 2019 und 2020 bezogener Strom wurde zu 100% aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Die entsprechenden Zertifikate der Energiedienstleister liegen vor.
Auszug
Antrag Fraktion die Linke vom 14.05.2021 Aktualisierung/Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes
wenngleich die Coronapandemie derzeit den medialen Diskurs dominiert, sollte der Klimaschutz nicht in Vergessenheit geraten. Die Zeit drängt nach wie vor. Es ist unvermeidlich, jetzt Maßnahmen zu ergreifen! Bereits seit 2011 wird vom Großteil der Politik in Wegberg mehr Engagement beim Klimaschutz gefordert, was 2014 zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes führte. Dessen Umsetzung wurde im Rat am 23.09.2014 beschlossen.
Leider müssen wir heute konstatieren, dass seither nicht genügend passiert ist. Für effektiven Klimaschutz und zur Erlangung von staatlichen Fördermitteln ist es zwingend erforderlich, das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren. Diese Auffassung teilte auch die Ratsmehrheit, die auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und Aktiv für Wegberg in der Sitzung vom 17.12.2019 beschloss:
„Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2x jährlich über durchgeführte und geplante Maßnahmen berichtet."
De facto ist die vom Rat beschlossene Anpassung respektive Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes seitens der Verwaltung jedoch nicht in Angriff genommen worden. Auf diesen Missstand machten die Fraktionen DIE LINKE und Aktiv für Wegberg mittels zweier Anfragen aufmerksam, die am 15.12.2020 im Haupt- und Finanzausschuss beantwortet und beraten wurden.
Die Verwaltung erläuterte hinsichtlich ihres Agierens, dass bisher noch nicht verwirklichte kostenträchtige Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept bzw. neue Maßnahmen als freiwillige Projekte der Stadt im Haushalt zu berücksichtigen sind. Bisher seien Entscheidungen zu klimaschutzrelevanten Themen lediglich aus Einsparungsgründen getroffen worden; kostenintensive Maßnahmen allein aus Gründen des Klimaschutzes wurden ohne Berücksichtigung im Haushalt nicht aufgegriffen.
Gleichzeitig akzentuiert die Verwaltung, dass eine Aufnahme neuer und kostenintensiver Maßnahmen dann durchaus sinnvoll erscheint, wenn eine Finanzierung im Haushalt erfolgt. Im Haushalt 2021 sind nun 352.000 Euro für den Klimaschutz bereitgestellt. Wie exakt dieses Geld eingesetzt wird, dahingehend ist politisch bisher noch keine Vereinbarung getroffen worden.
Als Fraktion DIE LINKE möchten wir anregen, die nunmehr im Haushalt eingestellten Mittel für die Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes zu nutzen. So könnte der Beschluss von 2019 — wenn auch verzögert, dafür aber (wie von der Verwaltung gefordert) mit Berücksichtigung von Mitteln im Haushaltsplan — umgesetzt werden. Im Rahmen dieses Prozesses soll außerdem eine Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen durch den externen Dienstleister erfolgen.
Angesichts der Vielfalt an Förderprogrammen ist davon auszugehen, dass aus diesem aktualisierten Klimaschutzkonzept auf absehbare Zeit eine 100%-ige Förderung für die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzbeauftragten entstehen wird.
Die Verwaltung selbst erläutert in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2020: „Im derzeitigen System der dezentralen Steuerung der Klimaziele ist die stundenweise Aufgabenübertragung an einen Mitarbeiter der Verwaltung nicht optimal im Vergleich zur Schaffung einer neuen, zusätzlichen Stabstelle für einen ausgebildeten Klimaschutzbeauftragten, der direkt auf die einzelnen Fachbereiche einwirken kann". Der Nachhaltigkeitsmanager, der bald installiert werden soll, ist bedauerlicherweise nicht dazu befugt, auf Klimaschutzmaßnahmen Einfluss zu nehmen.
Konkret stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Wegberg daher folgenden Antrag gemäß § 2der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes von 2014 unverzüglich vorzunehmen und hierfür die im Haushaltsplan 2021 bereitgestellten Mittel für Klimaschutz zu nutzen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Rat über Klimaschutzförderungen, die die Schaffung der Stabstelle eines Klimaschutzbeauftragten erlauben, zu unterrichten und diese in Anspruch zu nehmen.“
Antwort der Verwaltung
Für das Produkt 14 01 01 – Lokale Agenda innerhalb des Produktbereiches 14 – Umweltschutz wurden im Haushalt 2021 eingeplant:
SK 41 31 00 |
100.000 € |
Zweckgebundene Pauschalförderung: |
SK 52 79 52 SK 52 81 90 SK 52 91 00 |
ges.199.710 € |
Ansätze für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg (konsumtiv) |
SK 54 31 00 |
35.790 € |
Geschäftsaufwendungen im Rahmen der Klimaschutz-projekte sowie für Infoveranstaltungen an Schulen und Kindergärten (konsumtiv) |
SK 14 01 01 /100 |
117.000 € |
Maßnahmen Klimaschutz (investiv) aus HFA 23.02.2021 |
Für die Fortschreibung des vorhandenen Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 stehen aus der angekündigten zweckgebundenen Pauschalförderung „Klimaschutzinvestitionspauschale“ keine Mittel zur Verfügung.
Das Konzept 2013 wurde von einem Ingenieurbüro mit erheblichem personellen Aufwand in der Verwaltung zur Datenbereitstellung erarbeitet. Ohne interne Verwaltungskosten wurden mit dem Fördergeber insgesamt 57.882 € bei einer Förderung von 37.623 € abgerechnet.
Bislang wurden dem Rat bzw. der Verwaltung noch keine konkreten Vorschläge von Seiten des beratenden Klimatisches zur Verwendung der Mittel benannt. <Anmerkung: Dieser Behauptung wurde von Seiten des Klimatisches widersprochen>
Nach dem aktuellen Personalstand und der Personalauslastung für die erforderliche Zuarbeit für ein zu beauftragendes Ingenieurbüro (Teamsitzungen, Workshops, Beteiligung Dritter [Vereine, offene Veranstaltungen wie Thementage mit Auswertung der Feedbacks für Anregungen der Bürgerschaft zu Mobilität, Bürgersolaranlagen, Grünpatenschaften usw.] Datengrundlagen für alle öffentl. Einrichtungen zu Energiefragen wie Verbrauche und Sanierungsstand usw.) ist eine effektive Unterstützung nicht realistisch.
Die Bündelung und Aufarbeitung der Daten für ein neues und speziell auf die Bedürfnisse Wegbergs abgestimmtes Klimaschutzkonzept wäre zugeschnitten auf die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten, der als Fachkraft selbst und damit kostensenkend ein Klimaschutzkonzept erstellen könnte. Der Rat hat in der Sitzung am 02.03.2021 beschlossen, sich am Programm zur Etablierung eines Nachhaltigkeitsmanagers zu bewerben, um nicht noch weitere Personalkosten entstehen zulassen. Dieses Verfahren hatte die Verwaltung vorgeschlagen, um neben dem Thema des Klimaschutzes der Nachhaltigkeit ein größeres Gewicht zu verleiten.
Aus der Erfahrung mit Konzepten anderer Städte, die mit ortsfremden Büros gearbeitet haben, kann geschlossen werden, dass fremderstellte Konzepte sich – bis auf den Namen der betreffenden Stadt – sehr ähnlich sind und eine eigene Fachkraft im Hause sich wesentlich intensiver für “ihr“ Konzept und die spätere Realisierung der daraus erwachsenen Maßnahmen einsetzen wird.
Aus diesen Gründen lehnt die Verwaltung die umgehende Vergabe der Arbeiten zur Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes an ein Ingenieurbüro ab. Dem bestehenden Konzept können durchaus noch nicht realisierte Maßnahmen entnommen werden. Ferner favourisiere die Verwaltung einen konzeptionellen Weg in Richtung Nachhaltigkeit
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Arbeiten zur Aktualisierung/Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes 2013 aktuell nicht an externe Ingenieurbüros zu vergeben.
Planungsaspekte für künftige Bebauungsplanverfahren, hier: Energieeffizienz; Antrag die Grünen.
Beschluss:
Der Ausschuss Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus schlägt dem
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften vor, Vorgaben zur
Energieeffizienz bzw. energetischen Qualität von Gebäuden aufgrund fehlender
gesetzlicher Grundlagen nicht in die Festsetzungen zukünftiger Bebauungspläne
aufzunehmen.
Förderprogramm der Stadt im Bereich Klimaschutz/Klimaanpassung; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Stoppt die Klimaerwärmung" vom 02.09.2021 nach § 2 der Geschäftsordnung
Debatte:
Herr Müller spricht an, dass die Maßnahmen zum Klimaschutz in der Bevölkerung
nicht immer umsetzbar seien und auf Grund dessen schlägt er die Gründung eines
Arbeitskreises vor.
Hierzu müsste allerdings der Beschluss erweitert bzw. verändert werden, gerade im
Hinblick auf einen festen Termin, bis wann der Arbeitskreis einzuberufen sei.
Dabei sollten alle Themen im Arbeitskries behandelt werden und man müsse darauf
achten, dass gerade junge Mitglieder im Arbeitskreis aktiv dabei seien.
Herr Johnen findet es in Ordnung einen Arbeitskreis zu bilden und diesen Punkt mit
im Beschluss aufzunehmen. Allerdings gibt er zu bedenken, dass auch zum Thema
Photovoltaik seit zwei Jahren keine Besprechungen stattgefunden haben. Auch
würde ihm die fachliche Begleitung eines Arbeitskreises fehlen, gerade in Bezug auf
Firmen, wie sie den Punkt Ökostrom umsetzten können. So seien auch
Lastenfahrräder (E-Bike´s) nicht nur ein Thema für die Umwelt, sondern auch für die
Steigerung der Fahrradhändler-Umsätze.
Ein Arbeitskreis müsse engmaschig begleitet werden und es müssten sich auch
Investoren im Arbeitskreis wiederfinden, da diese eine andere Sichtweise hätten.
Herr Müller stimmt dem voll und ganz zu. Er betont, dass jetzt alle Maßnahmen, die
den Klimaschutz fördern, ergriffen werden sollten.
Herr Wagner ist gegen einen Arbeitskreis, da er der Meinung sei, dass man den
gesamten Ausschuss beteiligen solle, da der Ausschuss die Beschlüsse fassen
würde.
Frau Otten betont, dass die Ergebnisse des Arbeitskreises im Ausschuss diskutiert
werden würden.
Dazu betont Herr Müller, dass der Arbeitskreis nicht den Ausschuss ersetzen kann.
Frau Otten lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, eine
Entscheidung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.09.2021 zur
Vergabe von Zuschüssen für die benannten Klimaschutzmaßnahmen zunächst
zurückzustellen und einen Arbeitskreis zu bilden, der möglichst im Januar 2020 (sic) tagen soll.
____________________
* Auf der neuen Webseite der Stadt Wegberg sind weder Beratungs- noch Infoangebote zu Klimaschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlagen) oder ähnliches zu finden.
Der Vorschlag des KlimaTisch Wegberg e.V. zur Einrichtung einer lokalen Beratung zum PV-Ausbau und zur Energieeinsparung wird derzeit, dem Vernehmen nach, nicht weiterverfolgt.